Brilon-Totallokal: Die Stadt Brilon erinnert daran, dass die Hundesteuer in Brilon zum 1. Juli fällig ist. Bei fristgerechter Zahlung vermeiden Sie eine mit Kosten verbundene Mahnung
brilon-totallokal: Nutzen Sie die Möglichkeit, die fälligen Beträge per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie ersparen sich und der Verwaltung Kosten und Zeit, wenn Sie ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen.
Die Stadt Brilon weist zudem darauf hin, dass alle Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden.
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist zusätzlich dem Ordnungsamt der Stadt Brilon anzuzeigen. Die verspätete oder unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Alle Formulare rund um die Hundesteuer und -haltung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Brilon unter folgendem Link: www.brilon.de/buergerservice/formulare/f_hunde.php
Sie erreichen die Mitarbeiter auch unter den Rufnummern 794-312 (Hundeanmeldung und Lastschrift) und 794-216 (anzeigepflichtige Hunde).
Quelle: Stadt Brilon, Öffentlichkeitsarbeit