Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.

brilon-totallokal: Diese nach der Frostperiode stattfindende Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen Brilon vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.

Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

 

Altenbüren                                                               18.07.2019 –   9.00 Uhr                                 

Gudenhagen/Petersborn                                    18.07.2019 – 11.30 Uhr

Hoppecke                                                                  18.07.2019 – 15.45 Uhr

Messinghausen                                                       18.07.2019 – 14.45 Uhr

Nehden                                                                      18.07.2019 – 16.45 Uhr

Rösenbeck                                                                18.07.2019 – 14.00 Uhr

Scharfenberg                                                           18.07.2019 –   9.45 Uhr

Wülfte                                                                        18.07.2019 – 10.45 Uhr

 

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren.

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

Quelle: Stadt Brilon, Öffentlichkeitsarbeit

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden