Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.
brilon-totallokal: Diese nach der Frostperiode stattfindende Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen Brilon vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.
Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.
Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:
Altenbüren 18.07.2019 – 9.00 Uhr
Gudenhagen/Petersborn 18.07.2019 – 11.30 Uhr
Hoppecke 18.07.2019 – 15.45 Uhr
Messinghausen 18.07.2019 – 14.45 Uhr
Nehden 18.07.2019 – 16.45 Uhr
Rösenbeck 18.07.2019 – 14.00 Uhr
Scharfenberg 18.07.2019 – 9.45 Uhr
Wülfte 18.07.2019 – 10.45 Uhr
Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren.
Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.
Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.
Quelle: Stadt Brilon, Öffentlichkeitsarbeit