Eigentümer müssen Bäume fachmännisch überprüfen lassen

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW weißt deshalb darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht für Bäume beim jeweiligen Eigentümer liegt

brilon-totallokal: Meschede (straßen.nrw). Die Schäden an Baumbeständen, die in diesem Sommer durch Trockenheit und insbesondere durch den massiven Borkenkäferbefall der Fichtenbestände verursacht wurden, sind offensichtlich. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW weißt deshalb darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht für Bäume beim jeweiligen Eigentümer liegt. Das heißt, dass jeder Eigentümer dafür Sorge zu tragen hat, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht.

 

Der Landesbetrieb appelliert deshalb an alle Grundstückseigentümer, deren Bäume an öffentlichen Straßen stehen, diese besonders aufmerksam zu kontrollieren und fachmännisch überprüfen zu lassen. Bei Auffälligkeiten sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, notfalls die Bäume direkt entfernen zu lassen um Schadensfälle zur vermeiden.

 

Quelle: Oscar Santos, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift

 

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