Was ändert sich im Jahr 2020?

 

Womit Mitglieder und Kunden der Volksbank Bigge-Lenne rechnen und worauf sie sich einstellen können

brilon-totallokal: 2020 ist ein bedeutsames Jahr. Es ist das Jahr, in dem die deutsche Wiedervereinigung ihr 30-jähriges Jubiläum feiert. Zugleich jähren sich die Beendigung des Zweiten Weltkrieges und die Gründung der Vereinten Nationen zum 75. Mal. Und nicht zuletzt wegen der Fußball-Europameisterschaft der Männer und der Olympischen Sommerspiele in Tokio ist das Jahr 2020 auch ein Jahr der sportlichen Großereignisse, denen man mit Vorfreude entgegensehen darf.

 

Für freudige Aussichten sorgen auch einige gesetzliche Neuerungen, die ab 2020 gelten. So gibt es Entlastungen für Familien, mehr Unterstützung für Studierende und auch auf dem Wohnungsmarkt treten einige Neuerungen in Kraft, die den Geldbeutel von Mietern und Bauherren schonen dürften. Bankkunden können sich im Jahr 2020 über neue digitale Möglichkeiten, neue Services und erweiterte Sicherheitsstandards freuen.

 

Niedrige Zinsen: Umdenken ist nötig

Bleiben werden im neuen Jahr allerdings die niedrigen Zinsen. Ein Umdenken ist nötig. „Bei den Zinsen wird es leider wohl auch in den kommenden Jahren keine wesentliche Verbesserung geben,“ erklärt Vorstandsmitglied Bernd Griese. Griese weiter: „Die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes auf den „klassischen Spargedanken“ unserer Mitglieder und Kunden ist massiv. Das Sparen auf Bankkonten, wie viele von uns es gelernt haben, ist im aktuellen Marktumfeld weder attraktiv noch sinnvoll. Hier sind wir gefordert, Aufklärung zu betreiben und sehen hierin unseren genossenschaftlichen Beratungsauftrag.“

 

Die Deutschen sparen falsch. Dies ist statistisch belegt. Deutschland weist im Privatbereich mit die höchsten Sparquoten der Welt auf, das Vermögen wächst in anderen Ländern wie einigen angelsächsischen Staaten oder den USA aber vergleichsweise stärker. Die Deutschen legen ihr Geld gerne in Tages- und Festgelder sowie auf Sparbüchern an. „Neues Sparen“ ist gefragt, aber wie?

 

Um die persönliche Vorsorge nicht zu gefährden, ist hier ein rechtzeitiges Umdenken erforderlich. Das ausschließliche Sparen auf kam verzinste Tagesgeldkonten sollte überdacht werden. Klassisches Banksparen ist heute nicht mehr gefragt. Sinnvolles investieren ist heute gefragt. „Viele Menschen haben zu wenig Erfahrungen in der Wertpapieranlage. Hier gilt es Aufklärung zu betreiben. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei überschaubaren Risiken, mehr aus seinem Geld zu machen. Es geht nicht darum mit all meinen Ersparnissen zu spekulieren, sondern eine sinnvolle persönliche Vermögensstruktur für sich zu finden. Wir sehen im Niedrigzinsumfeld die Chance eines Paradigmenwechsels in der Anlagementalität unserer Kunden zu erreichen! Dazu bieten wir persönliche Beratung an.“

 

Abgeltungssteuer bleibt vorerst

Gute Nachrichten gibt es zur Abgeltungssteuer: mit einer baldigen Abschaffung der Steuer, die Kapitaleinkünfte mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert, ist derzeit nicht zu rechnen. Dank der abgeltenden Wirkung des Steuereinbehalts durch die Bank bleibt dem Anleger in der Regel die Veranlagung der privaten Kapitaleinkünfte erspart. Soziale Gerechtigkeit ist das große Thema des Jahres 2020. Einige Gesetzesänderungen sollen für eine Entlastung insbesondere einkommensschwacher Gruppen sorgen.

 

Mindestlohn steigt

Am 1. Januar 2019 stieg der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 9,19 Euro; ab 2020 steig er nun auf 9,35 Euro brutto je Stunde.

 

Mehr Kinderzuschlag

Familien mit kleinerem Einkommen dürfe sich über einen erhöhten Kinderzuschlag freuen. Dieser liegt nun bei 185 Euro. Zudem fällt der Kinderzuschlag nicht mehr sofort weg, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 50 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

 

BAföG-Reform

Für Studierende gibt es mit Beginn der Wintersemester 2019/2020 und 2020/2021 mehr BAföG. Der Förderhöchstbetrag steigt von 735 Euro auf 861 Euro. Parallel dazu werde die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern soll bis 2021 in drei Stufen um 16 Prozent steigen. Auch Fortbildungen und Umschulungen sollen ab August 2020 per Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen stärker gefördert werden. Möglich macht dies die Reform des Aufstiegs-BAföGs.

 

Neues Jahr, neue Rechengrößen

Wie in jedem Jahr werden auch 2020 die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird für die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich festgelegt. In der Kranken.- und Pflegeversicherung steigt sie bundeseinheitlich von 4.537,50 Euro auf 4.687,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, steigt auf ein Jahreseinkommen von 62.550 Euro (2019: 60.750 Euro). Die Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern auf 6.900 Euro im Monat (2019: 6.700 Euro) und in den neuen auf 6.450 Euro im Monat (2019: 6.150 Euro).

 

Anreize für den Bau von Mietwohnungen

Um mehr Wohnraum entstehen zu lassen, schafft die Bundesregierung zusätzliche Anreize für private Investoren, bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Diese Investoren können künftig vier Jahre lange zusätzlich je fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich geltend machen. Die Abschreibungsmöglichkeit von jährlich zwei Prozent bleibt dabei bestehen.

 

Mehr Wohngeld

Durch die Wohngeldreform wird es ab 2020 für viele Haushalte mehr Geld geben, da das Wohngeld an die allgemeine Entwicklung der Mieten und nominalen Einkommen angepasst wird. Ab dem 1. Januar 2022 soll das Wohngeld dann regelmäßig, alle zwei Jahre, an die Miet- und Einkommensentwicklung angeglichen werden.

 

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Besitzer von Eigenheimen werden vor allem im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bei Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung unterstützt. Entsprechende Umbauten sollen vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind dabei Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden und Dächern oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

 

Bild: Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Die Volksbank bietet ihren Mitgliedern und Kunden Beratungstermine auch außerhalb der Öffnungszeiten an.

 

Quelle: Frank Segref – Volksbank Bigge-Lenne eG

 

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