Öffentliche Bekanntmachung des Hochsaauerlandkreis zum Zweck der öffentlichen Beteiligung an Genehmigungsverfahren
brilon-totallokal: Sieben verschiedene Betreibergesellschaften haben die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von jeweils einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Marsberg in der Gemarkung Meerhof beantragt.
Die Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 19. Dezember 2019, bis Montag, 20. Januar 2020, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:
– Stadtverwaltung Marsberg, Zimmer 33, Lillersstraße 8, 34431 Marsberg
– Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 1 (Nebenstelle Bauamt), 03, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg
– Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Weiterhin sind die Genehmigungsanträge auf der Startseite www.hochsauerlandkreis.de (Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde) abrufbar.
Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2020, erhoben werden.
Quelle: Martin Reuther (V.i.S.d.P.) – Pressestelle Hochsauerlandkreis