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brilon-totallokal: Sie haben einen schönen, geraden Weihnachtsbaum gefunden? Jetzt muss dieser noch sicher nach Hause kommen und darf beim Transport nicht zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Für den Transport im Auto gibt es einige Vorgaben.
Ein kleinerer Baum lässt sich nahezu in jedem Kofferraum verstauen. Der Käufer sollte hier nur darauf achten, den Baum möglichst nah an die Sitzrückenlehne zu packen, damit er bei einer Vollbremsung nicht zum „Geschoss“ wird. Ansonsten gibt es keine besonderen verkehrsrechtlichen Regeln zu beachten.
Bei dem Transport eines größeren Baums hingegen muss die Kofferraumklappe häufig offen bleiben. Ab einem Meter Überstand gehört bei Helligkeit eine rote 30×30 cm große Fahne oder ein Schild an die hinausragende Baumspitze. Bei Dunkelheit, schlechter Sicht, oder Dämmerung muss an gleicher Stelle eine rote Leuchte oder ein roter Rückstrahler in maximal 90 Zentimeter Höhe angebracht werden. Kennzeichen und Fahrzeugbeleuchtung dürfen nicht verdeckt werden. Der Baum sollte mit Spanngurten gesichert sein, damit er sich während der Fahrt nicht selbstständig macht. Verkehrsrechtsexperten empfehlen, Weihnachtsbäume nicht mehr als 1,5 Meter überstehen zu lassen.
(Bild: So besser nicht!)
Bei einem Transport auf dem Fahrzeugdach sollte ein Transportgestell genutzt werden, denn ohne Halterung könnte es gefährlich werden. Zum Fixieren sind Spanngurte zu verwenden. Diese sollten nicht nur über den Baum gespannt sein, denn bei einem Auffahrunfall könnte der Baum in diesem Fall einfach herausrutschen und dem Vordermann gegen das Fahrzeug krachen. Noch dramatischer stellt sich ein solches Szenario dar, wenn ein Autofahrer mit nicht ordentlich gesichertem Christbaum auf dem Dach für einen Fußgänger bremst. Dann droht Lebensgefahr durch den fliegenden Weihnachtsbaum. Die Gurte sind daher am besten wie eine Schleife einmal um den Baum herumziehen. Schnüre oder Gummibänder können reißen! Die Zweige des Baumes dürfen die Sicht des Fahrers nicht stören. Beim Transport auf dem Dach darf die Ladung weder seitlich noch nach vorn über das Auto hinausragen. Die Baumspitze muss in Richtung Heck zeigen damit der Fahrtwind nicht in die Zweige greifen kann.
Ist der Baum auf dem Dach ordnungsgemäß verzurrt, ändert sich das Fahrverhalten des Fahrzeuges mit der weihnachtlichen Fracht. Das Auto kann leichter schlenkern, weil es dem Wind mehr Angriffsfläche bietet. Auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte von Autofahrern lieber großzügiger eingehalten werden, um im Fall der Fälle nicht zu stark abbremsen zu müssen.
(Bild: So besser nicht!)
Ist die Ladung im Pkw nicht ausreichend gesichert, droht ein Bußgeld von 35,-€. Kommt eine Gefährdung hinzu, droht ein Bußgeld von 60,- € und 1 Punkt bzw. bei einem Unfall ein Bußgeld von 75,- € und 1 Punkt.
Quelle: Rechtsanwältin Silvia Hoffmann-Benz + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen