Einladung zur Mitgliederversammlung des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V.

 

Mitgliederversammlung 2020

 

brilon-totallokal: Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, zur Mitgliederversammlung 2020 lade ich gemäß § 14 der Satzung des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V. ein für Donnerstag, den 06. Februar 2020, 18.30 Uhr, in den großen Sitzungssaal des Kreishauses, Steinstraße 27, Meschede.

 

Tagesordnung

Eröffnung und Begrüßung

1. Formalien

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Beschlussfähigkeit, Stimmberechtigung

2. Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen, Änderungen, Feststellung

3. Aktuelle Themen

3.1 Regionale 2025: Digitale Zukunft in der Vereinsarbeit
3.2 Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“
3.3 Neuregelungen des Verein-, Informations- und Beratungssystems (VIBSS)

4. Rechenschaftsbericht

4.1 Bericht des Vorsitzenden über die Schwerpunkte der Arbeit in 2019
4.2 Bericht des Sprechers der Ständigen Konferenz der Stadt- und Gemeindesportverbände
4.2 Bericht des stellv. Vorsitzenden Finanzen für das Jahr 2019
4.3 Beantwortung von Fragen zum Rechenschaftsbericht durch die Vorstandsmitglieder4.4 Vorstellung des Abschlusses 2018
4.5 Bericht der Revisoren für das Jahr 2018
4.6 Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2018

5. Vorstellung des Wirtschaftsplans 2020 und Beschlussfassung

6. Beschlussfassung über Richtlinien und Positionspapiere

6.1 Ermittlung der Preisträger der HSK-Sportgala
6.2 Positionspapier des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V. Sport und Integration
6.3 Positionspapier des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V. gegen Extremismus
6.4 Bildungsprofil des KreisSportBundes Hochsauerlandkreis e.V. und seiner Sportjugend

7. Wahlen

8. Anträge

9. Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich mit Begründung spätestens drei Wochen vor dem Tagungstermin bei dem Vorsitzenden eingereicht werden (§ 14 Abs. 5 der Satzung).

 

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig (§ 14 Abs. 12 der Satzung). Bitte beachten Sie zur Ausübung des Stimmrechts den beigefügten Satzungsauszug. Teilnahmeberechtigt sind nur die Mitgliedsvereine des KreisSportBundes. Teilen Sie bitte mit dem beigefügten Vordruck bis zum 20.01.2020 mit, wie viele Delegierte Sie entsenden werden.

 

Den Rechenschaftsbericht für 2019 finden Sie ca. zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung und die Unterlagen zu den TOPs 4 bis 10 zeitgerecht unter https://www.hochsauerlandsport.de/wir-ueber-uns/gremien/mitgliederversammlung/. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zu den TOPs 4.4 bis 10 bei Bedarf auf unserer Internetseite bis zur Mitgliederversammlung aktualisiert werden. Im Einzelfall senden wir Ihnen die Unterlagen zu.

 

Quelle: Michael Kaiser – KreisSportBund Hochsauerlandkreis e.V.

 

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden