Hauseigentümer müssen sich auf mehr Unwetter einstellen
- Mängel und Schäden vom Fachmann beseitigen lassen
- Ältere Gebäude auf Sturmsicherheit prüfen
- Eigentümer haftet für Schäden
brilon-totallokal: In Zeiten des Klimawandels müssen Hausbesitzer mehr auf die Sturmsicherheit ihres Eigenheims achten als in der Vergangenheit, darauf weisen die Bau-Sachverständigen von DEKRA hin. Werden durch umherfliegende Dachteile Menschen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt, kann der Hauseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.
Schäden in Höhe von 3,2 Milliarden Euro durch Stürme, Hagel und Starkregen weist die vorläufige Naturgefahrenbilanz der Deutschen Versicherer für das Jahr 2019 aus. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass Stürme und andere extreme Naturereignisse häufiger und stärker werden“, sagt Andreas Kraus, Experte für Bau und Immobilien bei DEKRA.
Dach im Blick behalten
Vorbeugend empfiehlt der Sachverständige den Hauseigentümern: „Schauen Sie regelmäßig, ob am Dach offensichtliche Schäden, wie zum Beispiel lose oder nicht plan liegende Dachziegel oder lockere Einfassungen vorliegen. Sie können bei Sturm als Angriffsflächen dienen und sich zu größeren Schäden am Dach entwickeln oder zum Eindringen von Nässe führen.“ Bei Auffälligkeiten sollte man zügig einen Termin mit dem Dachdecker vereinbaren, um für das nächste Unwetter gewappnet zu sein.
Ältere Gebäude auf Sturmsicherheit prüfen
In punkto Sturmsicherheit gelten für neuere Gebäude, die nach 2011 erstellt wurden, höhere Anforderungen als davor. „Vor allem bei älteren Gebäuden ist es trotz Bestandsschutz sinnvoll, sie auf Sturmsicherheit überprüfen zu lassen“, betont Kraus. Ob ein Gebäude an einem bestimmten Standort als sturmsicher gelten kann, ob beispielsweise „Biberschwänze“ oder Klammern für Ziegel den auftretenden Windgeschwindigkeiten Paroli bieten können, müsse vom Dachdecker oder in besonderen Fällen durch einen Statiker beurteilet werden. Auf jeden Fall ist eine solche Prüfung und auch die Beseitigung eventueller Mängel eine Sache für den Fachmann.
Eigentümer muss Schaden minimieren
Hat ein Sturm Schäden am Dach hinterlassen, ist rasches Zupacken gefragt, sonst kann es Ärger mit der Versicherung geben. Der Grund: Der Eigentümer ist zur Schadenminimierung verpflichtet. Wird zum Beispiel das Dach aufgerissen, muss er versuchen, das Dach provisorisch abzudichten, damit nicht unnötig viel Regen eindringen kann, bis der Schaden repariert ist. „Daher ist es sinnvoll, für so einen Fall eine Plane vorzuhalten. Aber Vorsicht: Niemand braucht und sollte sich dabei in Gefahr bringen!“
Hauseigentümer in der Haftung
Grundsätzlich muss der Hauseigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge tragen, dass von seinem Gebäude keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Kommen Personen oder Sachen zu Schaden, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Ist das Haus ausreichend versichert?
„Für den Eigentümer ist es ein ganz wichtiger Punkt zu prüfen, ob das Gebäude überhaupt und ausreichend gegen Sturm- und Hagelschäden versichert ist, denn diese Leistungen sind nicht automatisch in jeder Gebäudeversicherung eingeschlossen“, erklärt der DEKRA Bausachverständige Kraus. Sinnvoll ist auch der Check, ob die Police eine ausreichende Absicherung gegen andere zunehmende Risiken wie Starkregen und Hochwasser vorsieht.
Über DEKRA Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich mehr als 3,4 Milliarden Euro erzielt. Rund 46.000 Mitarbeiter sind in mehr als 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.
Quelle: Tilman Vögele-Ebering – DEKRA e.V. Stuttgart