Behörden kontrollieren Online-Angebote

 

DEKRA rät Betreibern zu Aktualisierung von Kennzeichnung

 

brilon-totallokal: Die EU-Überwachungsbehörden für Chemikalienrecht haben den Start eines umfangreichen Überwachungsprojekts bekanntgegeben. Im Fokus stehen die Angebote von Online-Shops und Verkäufern auf Handelsplattformen wie Ebay und Amazon. Die DEKRA Experten raten allen Betreibern von Online-Shops, ihre Angebotsinformationen, Kennzeichnung und Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten, zu überprüfen.

 

Die Behörden werden die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften für Gefahrstoffe wie Reiniger, Klebstoffe und ähnliche Chemieprodukte prüfen. Zudem ist geplant, die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten in Produkten wie Spielzeug und Textilien zu kontrollieren. Hintergrund: Bei einem Pilotprojekt im Jahr 2017 waren 82 Prozent der Angebote nicht rechtskonform gemäß CLP-Verordnung.

 

Die aktuellen Kontrollen haben drei Schwerpunkte: Erstens werden Online-Angebote von Chemieprodukten wie Reinigern, Klebstoffen und Ähnlichem auf die korrekte Kennzeichnung gemäß Art. 48 der CLP-Verordnung geprüft. Hierbei ist es wichtig, dass der Abnehmer die volle Gefahrstoffkennzeichnung mit Piktogramm, Signalwort und H-Sätzen im Wortlaut zwingend sehen muss, bevor er den Artikel für den Kauf auswählt.

 

Zweitens werden die Überwachungsbehörden die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten gemäß REACH Anhang XVII in Erzeugnissen kontrollieren. Dies betrifft beispielsweise Grenzwerte für Azo-Farbstoffe in Textilien oder Phthalat-Weichmacher in Spielzeugen und Babyartikeln. Dazu werden die Behörden entsprechende Produkte kaufen und in Laboren untersuchen lassen.

 

Drittens sollen auch Online-Angebote für Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel daraufhin überprüft werden, ob die Vorgaben der EU-Biozidprodukteverordnung eingehalten werden. Verstöße, die im Rahmen dieses Überwachungsprojekts aufgedeckt werden, werden von den Behörden gemäß der nationalen Vorschriften sanktioniert. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können zu Geldbußen führen, Verstöße gegen Schadstoffgrenzwerte sogar zu Strafverfahren.

 

DEKRA Experte Jochen Dettke rät: „Betreiber von Online-Shops und Verkäufer auf Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon sollten dringend prüfen, ob ihre Angebot die vorgeschriebenen Informationen enthalten. Falls nicht, sollten dies schnellstmöglich nachgebessert werden.“

 

Über DEKRA
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich mehr als 3,4 Milliarden Euro erzielt. Rund 46.000 Mitarbeiter sind in mehr als 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

 

Quelle: Tilman Vögele-Ebering – DEKRA e.V. Stuttgart

 

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