Informationsveranstaltung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Alten Schule Brilon-Wald
brilon-totallokal: Zu den Aufstellungen
- der Aufhebung des Bebauungsplanes Brilon-Wald Nr. 1 „Ginsterkopf“ und
- des Bauungsplanes Nr. 1 a „Ginsterkopf“
findet am
Donnerstag, dem 27. Februar 2020, um 18:30 Uhr in der Alten Schule in Brilon-Wald
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Ziel des Planverfahrens Nr. 1 „Ginsterkopf“ war die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) für ca. 24 Baugrundstücke. Unter Bedarfsgesichtspunkten ist dieses Planungsziel heute nicht mehr begründbar, da es den Wohnbedarf im Ortsteil Brilon-Wald erheblich übersteigt. Zudem erweist sich die Erschließungssituation als aufwändig und kostenintensiv, da im Bereich der Planstraße mehrere zentrale Hauptversorgungsleitungen liegen. Da der Bebauungsplan bis heute nicht umgesetzt werden konnte, soll er formal und in Gänze aufgehoben werden.
Für eine bedarfsgerechte Wohnbauflächenerweiterung in Brilon-Wald wird parallel zu diesem Aufhebungsverfahren der neue Bebauungsplan Nr. 1 a “Ginsterkopf“ mit reduzierter Plangebietsgröße und neuer Erschließungsvariante aufgestellt.
Ziel dieses Planverfahrens ist es, zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfes im nördlichen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Wald Nr. 1 „Ginsterkopf“ sowie einem südöstlich angrenzenden Bereich kurzfristig neues Wohnbauland für ca. fünf Baugrundstücke zu entwickeln. Nach der Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die nicht dem Wohnen vorbehaltenden Plangebietsflächen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung festgeschrieben. Mit dem Planvorhaben werden Wohnbauflächen im und um den Bereich des nicht umgesetzten Bebauungsplanes Nr. 1 an den örtlichen Bedarf angepasst und (wieder-)nutzbar gemacht sowie bestehende Nutzungen festgeschrieben und durch die Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit nachverdichtet.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden. Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail erfolgen.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon