Neue Leitlinie zu Schule und Betreuungsangeboten für Kinder

Unsere Landesregierung teilte genauere Bestimmungen zum Umgang mit der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen mit. (Hier zur offiziellen Pressemitteilung)

 

Dies bedeutet:

 

Betreuungseinrichtungen und Schulen dürfen nur von Kindern besucht werden, deren Eltern in sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ beruflich tätig sind.

 

 

  • Ob ein Kind zur Betreuung aufgenommen wird, entscheidet die Leitung der jeweiligen Schule bzw. Betreuungseinrichtungen!

 

  1. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Elternteile nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.

 

  1. Es muss eine schriftliche Zusicherung der Arbeitgeber der Elternteile vorliegen. Diese muss bestätigen, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen Kritischen Infrastruktur notwendig ist. Sollte eine entsprechende Zusicherung nicht kurzfristig vorzulegen sein, kann diese auch nachgereicht werden. Diese Nachreichung muss wiederum schriftlich zugesagt werden!

 

 

Was sind „Kritische Infrastrukturen“?

 

 

Dies sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen.

 

Durch diese Regelung sollen

 

  • Versorgungsengpässe,
  • Störungen der öffentlichen Sicherheit
  • und andere ernsthafte Folgen für Gemeinwesen und Gesellschaft vermieden werden.

 

 

Arbeitnehmerinen und Arbeitnehmer aus folgenden Bereichen sind in „Kritischen Infrastrukturen“ tätig (gemäß BSI-Gesetz):

 

  1. Sektor Energie
    • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

  1. Sektor Wasser, Entsorgung
    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

  1. Sektor Ernährung, Hygiene
    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

 

 

  1. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

 

  1. Sektor Gesundheit
    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

 

  1. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

 

  1. Sektor Transport und Verkehr
    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

 

 

  1. Sektor Medien
    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

 

 

  1. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
    • Gesetzgebung/Parlament

 

 

  1. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

 

 

Sie benötigen Hilfe? Schreiben Sie eine E-Mail an:

[email protected]

oder

[email protected]

 

 

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