Neben den gesundheitlichen Auswirkungen ist das Corona-Virus auch eine sehr ernste Herausforderung für die Unternehmen in der Region.
brilon-totallokal: Gerade kleine und mittlere Unternehmen befürchten finanzielle Schieflagen, kündigen voreilig bestehende Arbeitsverträge oder stellen diese ruhend. Arbeitnehmer haben Sorgen um ihr Einkommen.
Um die bestehenden Arbeitsverhältnisse abzusichern, stehen Arbeitgebern verschiedene Liquiditätshilfen zur Verfügung. Auskunft erteilt die Bürgschaftsbank NRW unter der Hotline 02131/5107200.
Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen. Dazu zählen auch Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, behördliche Betriebsschließungen oder erhebliche Personalausfälle mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen.
Finanzielle Entlastungen können Arbeitgeber durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten, das seit dem 1. März 2020 unter erleichterten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann. Eine Antragstellung ist möglich beim persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service vor Ort oder telefonisch unter 0800 4 5555 20. Die Antragstellung geht auch online. Nähere Auskünfte gibt es im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Die Jobcenter können zum Thema Kurzarbeitergeld leider keine Beratung vornehmen.
Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis