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Vergleich im VW-Dieselskandal: Wir prüfen Ihr Vergleichsangebot!

 

brilon-totallokal: Volkswagen-AG und Verbraucherschützer haben sich im Musterfeststellungsprozess auf einen Vergleich geeinigt. Demnach erhalten Besitzer von Dieselfahrzeugen der Modelljahre 2008 bis 2016 in denen der EA-189-Motor verbaut ist Entschädigungen zwischen 1.350 € und 6.257 €. Im Schnitt sollen die Zahlungen 15 Prozent des Kaufpreises entsprechen. Zudem trägt die VW AG die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und zur Rechtsberatung.

 

Alle Kunden sollen im März 2020 ein für ihr Fahrzeug und das Alter ihres Fahrzeugs zugeschnittenes Angebot erhalten und können sich bis zum 20. April 2020 für oder gegen die Vergleichsannahme entscheiden. Dieses Angebot gilt jedoch nur für Kunden, die ein vom Dieselskandal betroffenes Kfz der Marken VW, Audi, Seat, Skoda mit EA 189 Motor vor dem 1.1.2016 gekauft haben.

 

Wir empfehlen allen Betroffenen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, bevor sie den Vergleich annehmen oder ablehnen.  Für den Fall, dass der Vergleich zustande bekommt, übernimmt VW AG die Kosten dafür bis zu einer Summe von 190 Euro netto. Falls Sie den Vergleich nicht annehmen möchten, können Sie in Einzelklagen Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises geltend machen.

 

Für betroffene Kunde, die ihr Fahrzeug nach dem 1.1.2016 erworben haben, besteht die Möglichkeit in einer Einzelklage beispielsweise Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Zudem wurde durch die wirksame Anmeldung ab Erhebung der Musterfeststellungsklage die Verjährung gehemmt.

 

Das Landgericht Kassel hat in diesem Zusammenhang die VW AG zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges und zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, wobei die VW AG keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen durfte. Zudem wurde der Klägerin ein Anspruch auf eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung und nicht erst seit Klageerhebung (Az. 8 O 2320/18) zugesprochen.

 

Wir prüfen Ihr Vergleichsangebot und stellen Ihre Alternativen z.B. Geltendmachung von. Schadensersatzansprüchen in Höhe des gezahlten Kaufpreises vor.

 

Unterschreiben Sie das Angebot der VW AG nicht ohne unsere anwaltliche Beratung.

 

Mehr zu dem Thema finden Sie unter:

https://muehlenbein.de/abgasskandal-ihre-ansprueche/

 

Quelle: Rechtsanwältin Hoffmann-Benz – Rechtsanwälte Mühlenbein & Kollegen

 

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