Im Zuge der Kreistagswahl am 13. September tagte der Kreis-Wahlausschuss am Montag, 30. März
brilon-totallokal: Eile war geboten, denn dem inklusive Wahlleiter 9-köpfigen Gremium war es aufgrund der Corona-Lage nicht möglich, zwei im Monat früher angesetzte Termine wahrzunehmen. Gleichzeitig war die Sitzung nicht weiter verschiebbar, weil die Entscheidung über die Einteilung des Wahlgebietes in Kreiswahlbezirke nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG) bis zum 31. März 2020 erfolgt sein muss.
Überdies war eine Beibehaltung der Wahlbezirkseinteilung der letzten Kreistagswahl weder unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen zum 30. April 2019 (Deutsche und EU-Staatsangehörige) noch unter Berücksichtigung der Wahlberechtigtenzahlen zum 30. April 2019 oder der aktuellen Wahlberechtigtenzahlen möglich.
Landrat Dr. Schneider: „Stimmengleichheit hat Verfassungsrang“
Hintergrund der zu jeder Wahl neu vorzunehmenden Einteilung bildet der Wahlgrundsatz der Stimmengleichheit. Demnach hat Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit Verfassungsrang. Daher hat sich die Wahlbezirkseinteilung vorrangig an der durchschnittlichen Größe eines Wahlbezirks zu orientieren.
Zwar sind Abweichungen bei Einwohnern und Wahlberechtigten grundsätzlich bis zur gesetzlich vorgesehenen 25 Prozent-Grenze denkbar, bedürfen aber nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus Dezember 2019 einer rechtfertigenden Begründung, die ein dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Stimmengleichheit entsprechendes Gewicht hat. Dies dürfte nur in besonderen Ausnahmefällen zum Tragen kommen.
Aufgrund dieser Vorgaben hat der Wahlausschuss verschiedene Varianten betrachtet und abgewogen. Der Wahlausschuss einigte sich bei einer Gegenstimme auf die mit Vorlage vom 20. März 2020 vorgestellte Variante. Beschlossen wurde, gemeinsame Kreiswahlbezirke Meschede/Arnsberg und Sundern/Arnsberg zu bilden. Durch diesen Ansatz konnte vermieden werden, dass die Stadtgebiete Meschede und Sundern weitere gemeinsame Kreiswahlbezirke bilden mussten. Und ein weiterer Vorteil: Bei dieser Lösung blieben die Stadt- und Gemeindegrenzen von Schmallenberg und Eslohe undurchschnitten.
Ebenfalls neu aber wegen der einzuhaltenden Toleranzen unvermeidbar ist der gemeinsame Wahlbezirk Winterberg/Medebach.
Daneben gibt es wie schon bei früheren Wahlen wieder gemeinsame Wahlbezirke Olsberg/Winterberg und Medebach/Hallenberg – wenn auch in anderem Zuschnitt als bisher.
Die genaue Einteilung wird im nächsten Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis bekannt gemacht.
Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis