Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW fordert den Landtag auf, Privilegien für Bürgermeister und Landräte nicht zu beschließen.

 

Landtag NRW will u.a. steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhöhen und „Wiederwahlprämie“ zustimmen

 

brilon-totallokal: Am Mittwoch, 1. April, wird der Landtag NRW über die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes entscheiden. Was diese Änderung beinhalten wird, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW bereits in der März-Ausgabe seines Wirtschaftsmagazins „NRW Nachrichten“ erklärt:

 

  1. Altersvorsorge ab 45 Jahren bleibt
    Nach wie vor sollen ehemalige Hauptverwaltungsbeamte bereits mit Vollendung des 45. Lebensjahres eine Pension beanspruchen können.
  2. Krawattengeld erhöht
    Das so genannte „Krawattengeld“ ist eine zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Für (Ober-)Bürgermeister soll sie – je nach Einwohnerzahl – monatlich 223 bis 542 Euro auf 787 bis 1.411 Euro vervielfacht werden.
  3. Neu: Wiederwahlprämie
    Ab der zweiten Wahlperiode sollen die kommunalen Verwaltungschefs – zusätzlich zu den in regelmäßigen Abständen ohnehin für alle Beamten erfolgenden normalen Besoldungsanpassungen – acht Prozent Zuschlag auf ihre Grundbezüge erhalten.

 

„Diese Liste an Privilegien ist überzogen und unzeitgemäß. Auch ein Bürgermeister sollte erst mit Vollendung des gesetzlichen Renteneintrittsalters seine Pension erhalten“ so Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW: „Auch der Zeitpunkt des Beschlusses lässt jede Sensibilität vermissen. Im Windschatten von Corona wird die Gesetzesänderung durchs Parlament gebracht.“

 

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert, die Gesetzesänderung nicht zu beschließen, um die bereits großen Privilegien der hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und Spitzen der Kommunalverbände in NRW nicht noch weiter auszubauen. „Die Besoldung dieser Gruppen in Nordrhein-Westfalen liegt bereits deutlich höher als im bundesweiten Durchschnitt“, so Steinheuer.

 

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW

 

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