Huberta fand einiges über Bestrafungen bei Gesetzesverstößen wie anno dazumal heraus
brilon-totallokal: Liebe Kinder, Omas, Opas, Eltern und Eselfreunde, guckt mal, was ich über Bestrafungen herausgefunden habe!
Wenn sich jemand nicht nach den Gesetzen richtet, muss er mit einer Bestrafung rechnen. Das war in früheren Zeiten nicht anders. Einem Holzdieb oder jemandem, der seine Steuern nicht bezahlt hatte, wurde der Esel für eine gewisse Zeit abgenommen. Meine Vorfahren kamen dann in den Eselsstall am Ledriker Tor (Oberen Tor) und wurden von dem Portici, dem Pförtner, versorgt. Wenn die auferlegten Strafen abgegolten waren, konnte sich der Besitzer den Esel wiederholen.
Bei anderen Gesetzesverstößen mussten die Missetäter den Schandmantel, auch spanischer Mantel genannt, tragen. So wurden sie wegen ihrer Vergehen am Schandpfahl der Stadt bloßgestellt. Dieser Schandpfahl stand auf dem Marktplatz in der Nähe des Petrusbrunnens. Im Jahre 1806 war er noch vorhanden. Der Schandmantel hatte die Form eines hölzernen Zubers, der durch ein Loch im Boden von dem Verurteilten wie ein Mantel oder ein Umhang zu tragen war. Er war außen mit allerlei Darstellungen bemalt, die Vorgänge schilderten, die als moralisch anstößig galten.
Das Drillhäuschen, das ebenfalls auf dem Marktplatz aufgestellt war, diente gleichfalls der Bloßstellung von Übeltätern. Es bestand aus einem aus Latten angefertigten und um eine Mittelachse drehbaren Käfig, in dem der Verurteilte zur Belustigung der Zuschauer hin- und hergedreht werden konnte (drillen = drehen). Solche Drillhäuschen waren in den meisten Städten zu finden.
In Obermarsberg ist der Schandfahl noch erhalten. Es gab aber noch bedeutend schlimmere Strafen. Eine genaue Auflistung ist in einem dicken Buch der historischen Museumsbibliothek abgedruckt. Wenn ich das Buch gewälzt habe, werde ich darüber berichten.
Bleibt gesund, es grüßen Euch Huberta und das Team des Museums Haus Hövener.
Quelle: Winfried Dickel – Museums Haus Hövener



