Um das Corona-Virus weiter eindämmen und den Auswirkungen der Pandemie entgegentreten zu können, benö-tigen die Kommunen Rechtssicherheit und finanzielle Hilfen.
brilon-totallokal: Der Landkreistag NRW begrüßt das Handeln der Landesregierung, um die Corona-Pandemie schnell und konsequent bewältigen zu können. „Die aktuelle Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Eine rasche Anpassung von Landesgesetzen an die vergangene Woche be-schlossenen Änderungen im Bundesrecht sind wichtig, um die Hand-lungsfähigkeit der Behörden zu sichern und die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, sagt der Präsident des Landkreis-tags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), zum Gesetzent-wurf zur Bewältigung der COVID19-Pandemie in NRW, der am 01.04.2020 in den Landtag eingebracht werden soll. Zugleich ermahnt er das Land, die kommunalen Spitzenverbände eng in die Entschei-dungsprozesse bei der Bekämpfung der Pandemie einzubeziehen.
Auch die Räte und Kreistage müssen in dieser schwierigen Situation handlungsfähig bleiben. Daher bewertet Hendele grundsätzlich positiv, dass den kommunalen Vertretungen zusätzliche Optionen eröffnet wer-den sollen, um auch in Zeiten einer allgemeinen Kontaktbeschränkung notwendige Entscheidungen zu treffen. Den hierzu unterbreiteten Vor-schlag der Landesregierung zur Beschlussfassung im Rahmen eines Umlaufverfahrens sieht Hendele allerdings skeptisch: „Mit dem Dring-lichkeitsverfahren haben wir bereits im geltendem Recht ein Instru-ment, um kurzfristig Entscheidungen zu treffen. Das vorgesehene Um-laufverfahren bietet keinen Mehrwert und ist zudem intransparent“, be-tont Hendele. Um ausnahmsweise im Katastrophenfall unter Einbezie-hung der Kreistagsmitglieder rasche Entscheidungen treffen zu können, müssten vielmehr die Befugnisse des Kreisausschusses gestärkt wer-den: „Kommunale Demokratie kann und muss im Notfall handlungsfä-hig, aber auch nachvollziehbar bleiben“, erklärt Hendele. Der Kreisaus-schuss als deutlich kleineres Gremium wahre die Mehrheitsverhältnisse des Kreistages, aber auch das Öffentlichkeitsprinzip und den konstruk-tiven Austausch in den kommunalen Vertretungen.
Auch die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Kommunen dürf-ten nicht außer Acht gelassen werden: „Wir gehen von erheblichen fi-nanziellen Belastungen aus, die wir bis zum Ende der Pandemie nicht alleine stemmen können“, warnt Hendele und bekräftigt die Forderung der NRW-Kreise nach einem kommunalen Rettungsschirm.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie mobilisieren die Kreise derzeit zusätzliche Mittel für ihre Krisenstäbe, Gesundheitsämter und Kranken-häuser. Sie übernehmen aber auch anteilig Kita-Elternbeiträge sowie steigende Soziallasten aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Corona und stützen zudem Leistungserbringer aus verschiedenen Bereichen, die die Hilfsprogramme des Bundes nicht in Anspruch nehmen können – darunter Schülerersatzverkehre, Kultureinrichtungen, Wirtschaftsför-derung oder Quartierentwicklung, aber auch regionale Flughäfen. „Wenn wir diese Strukturen der Daseinsvorsorge nicht aufrechterhal-ten, werden sie ersatzlos wegbrechen. Ein Wiederaufbau dieser Struk-turen nach der Krise kostet dann ein Mehrfaches“, warnt Hendele. Die Kreise könnten all diese Mehrbelastungen aber nicht alleine stemmen. „Um eine Überforderung der kommunalen Haushalte zu verhindern, muss das Land einen Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen auf den Weg bringen.“
Mit Blick auf die Änderungen der allgemeinen Zuständigkeiten im Rah-men des Infektionsschutzgesetzes sagt Hendele: „Die neuen überörtli-chen Kompetenzen sind lediglich im Worst-Case-Szenario und als letz-tes Mittel tragbar.“ Auch in einer solchen Situation dürften aber die tat-sächlichen personellen und sachlichen Kapazitäten der Gesundheitsäm-ter, aber auch der Krankenhäuser nicht überfordert werden. Der Ver-hältnismäßigkeitsgrundsatz sei stets zu beachten. Darüber hinaus müsse das Land finanzielle Nachteile durch Anordnungen vollumfäng-lich ausgleichen.
„Krisenstäbe, Kliniken, Ärzte und Pflegepersonal, aber auch viele andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereichen der kritischen Infrastruk-tur leisten zurzeit herausragende Arbeit. Dafür gebührt ihnen unser al-ler Dank und Respekt.“
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.
Quelle: Heike Schützmann – Landkreistag Nordrhein-Westfalen