Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, freut sich, dass die unter anderem vorgesehene Einrichtung eines Bürgerfonds in dem, im vergangenen Jahr zwischen Deutsch-land und Frankreich geschlossenen Vertrag von Aachen nun in Kraft ist.
brilon-totallokal: Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.
„Seit dem 16. April können nun entsprechende Projektanträge unter https://www.buergerfonds.eu/ gestellt werden. Die Antragsstellung ist einfach gehalten beziehungsweise niedrigschwellig, um eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen. Aufgrund von CoV-19 liegt der Fokus derzeit auf Onlinebegegnungen“, informiert Wiese. Er sieht hier auch gute Chancen für die im Hochsauerland tätigen Deutsch-Französischen Partnergesellschaf-ten.
Der Bürgerfonds richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Bildung und Wissenschaft im Dienste eines leben-digen Europas.
Finanziert wird der Bürgerfonds vom BMFSFJ und dem französischen Bildungs- und Jugendministerium sowie dem französischen Europa- und Außenministerium. Das Gesamt-budget beträgt 2,4 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch das Deutsch-Französische Jugendwerk.
Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Digitalisierung.
Förderanträge können gestellt werden von:
- gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
- Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- wissenschaftlichen Instituten
- Bildungs- und Ausbildungszentren
- Sozialunternehmen gGmbHs
- Stiftungen
- Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Dazu gibt es vier Kategorien der Förderung:
- Förderkategorie 1 – bis 5.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
- Förderkategorie 2 – 5.001 € – 10.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förder-fähigen Gesamtkosten eines Projektes.
- Förderkategorie 3 – 10.001 € – 50.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
- Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte“ über 50.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
Bild: @urban
Quelle: Dirk Wiese MdB