Bürgerfonds für die Deutsch-Französische Freundschaft

 

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, freut sich, dass die unter anderem vorgesehene Einrichtung eines Bürgerfonds in dem, im vergangenen Jahr zwischen Deutsch-land und Frankreich geschlossenen Vertrag von Aachen nun in Kraft ist.

 

brilon-totallokal: Der Bürgerfonds soll helfen, die deutsch-französische Freundschaft in der Breite der Bevölkerung erfahrbar zu machen.

 

„Seit dem 16. April können nun entsprechende Projektanträge unter https://www.buergerfonds.eu/ gestellt werden. Die Antragsstellung ist einfach gehalten beziehungsweise niedrigschwellig, um eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen. Aufgrund von CoV-19 liegt der Fokus derzeit auf Onlinebegegnungen“, informiert Wiese. Er sieht hier auch gute Chancen für die im Hochsauerland tätigen Deutsch-Französischen Partnergesellschaf-ten.

 

Der Bürgerfonds richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Bildung und Wissenschaft im Dienste eines leben-digen Europas.

 

Finanziert wird der Bürgerfonds vom BMFSFJ und dem französischen Bildungs- und Jugendministerium sowie dem französischen Europa- und Außenministerium. Das Gesamt-budget beträgt 2,4 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch das Deutsch-Französische Jugendwerk.

 

Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:

  • Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
  • Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
  • Demokratie und Menschenrechte,
  • Europäische Integration/Europa,
  • Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
  • Musik, Kunst und Kultur,
  • Gesundheit und Sport,
  • Digitalisierung.

 

Förderanträge können gestellt werden von:

  • gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
  • Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • wissenschaftlichen Instituten
  • Bildungs- und Ausbildungszentren
  • Sozialunternehmen gGmbHs
  • Stiftungen
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)

 

Dazu gibt es vier Kategorien der Förderung:

  • Förderkategorie 1 – bis 5.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
  • Förderkategorie 2 – 5.001 € – 10.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förder-fähigen Gesamtkosten eines Projektes.
  • Förderkategorie 3 – 10.001 € – 50.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
  • Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte“ über 50.000 € – Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.

 

Bild: @urban

Quelle: Dirk Wiese MdB

 

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