Wie bereits angekündigt, öffnet die Stadt Brilon ihre Verwaltungsstellen (insb. Rat- und Amtshaus) ab dem 04. Mai 2020 wieder für den Publikumsverkehr. Persönliche Vorsprachen sind damit innerhalb der gewohnten Zeiten auch ohne vorherige Absprache wieder möglich.
brilon-totallokal: Um den Schutz der Bediensteten und Besucher zu gewährleisten, wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen und es sind einige Verhaltensregeln zu beachten. So wurden in Bereichen mit Kundenverkehr Glasscheiben installiert. Bei einem Besuch sind die bisher auch schon vorhandenen Möglichkeiten zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen zu nutzen. Zudem ist eine Anmeldung im Foyer des Rathauses bzw. am Informationsschalter des Amtshauses erforderlich. Bis zum Aufruf müssen Besucher sich in den dortigen Wartebereichen aufhalten; das direkte Aufsuchen der Flure und Büros ist nicht gestattet. Auf Weiteres wird ggf. vor Ort hingewiesen. Selbstverständlich gelten zudem durchweg die allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln (1,50 m). Ein Mund-Nasen-Schutz ist vorgeschrieben und kann bei Bedarf bei der Anmeldung ausgehändigt werden. Ohne eine besondere Notwendigkeit sind Vorsprachen nur als Einzelvorsprachen erlaubt.
Der Hintereingang des Rathauses bleibt weiterhin geschlossen. Eingeschränkte Personen, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind, werden gebeten, die Klingel an der hinteren Eingangstür des Rathauses zu benutzen.
Auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wieder persönlich zur Verfügung stehen wird darum gebeten, weiterhin vorrangig zunächst per Telefon oder E-Mail den Kontakt zu suchen. In den publikumsintensiven Arbeitsbereichen (insb. Einwohnermeldeamt, Standesamt, Sozialamt, Jobcenter und Ordnungsamt) wird dringend empfohlen, vor einem Besuch eine telefonische Terminvereinbarung vorzunehmen. Hierdurch lassen sich gezielt und ohne lange Wartezeiten Ihre Angelegenheiten erledigen. Sie können so direkt zu den Sachbearbeitern gelangen, die in vielen Fällen die Anliegen dann schon vorbereitet haben. Einzelne Sachbearbeiter befinden sich auch weiterhin abwechselnd im Home Office; auch deshalb kann nur durch eine vorherige Telefonanfrage sichergestellt werden, dass Sie den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in auch tatsächlich antreffen können.
Durch einen Anruf lässt sich darüber hinaus schnell klären, ob man überhaupt persönlich vorstellig werden muss oder ob ein Anliegen auf einem anderen Wege geklärt werden kann. Insbesondere können viele Anliegen über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon elektronisch abgewickelt werden. Es ist abrufbar über die Homepage der Stadt Brilon (www.brilon.de), auf der auch die allgemeinen sowie die für einige Abteilungen speziell geltenden Öffnungszeiten dargestellt sind.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon