Krankheitskosten nach Unfall sind Werbungskosten

Urteil des BFH zu Unfällen auf dem Weg zur Arbeit

 

brilon-totallokal: Erleiden Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, können sie die damit verbundenen Krankheitskosten bei der Einkommensteuer absetzen. Voraussetzung ist, dass der Steuerzahler die Kosten selbst trägt. So lautet ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das der Bund der Steuerzahler erklärt.

 

Wenn auf dem Arbeitsweg ein Unfall geschieht, können dadurch entstandene Krankheitskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden – sofern sie nicht von der Berufsgenossenschaft bzw. Krankenkasse oder dem Arbeitgeber übernommen werden, so der Bund der Steuerzahler.

 

Im Streitfall erlitt eine Frau auf dem Weg zur Arbeit bei einem Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen. Sie musste sich einer Nasenoperation unterziehen und mehrere Tage im Krankenhaus bleiben. Die entstandenen Kosten machte die Arbeitnehmerin in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. Finanzamt und Finanzgericht ließen den Werbungskostenabzug allerdings nicht zu. Nach ihrer Auffassung seien diese Kosten bereits durch die Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) abgegolten. Der Bundesfinanzhof sah dies anders und gab der Arbeitnehmerin Recht. Durch die Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen abgedeckt. Dies gelte auch für Unfallkosten, soweit es sich um echte Wegekosten handele, wie beispielweise Reparaturkosten für einen Schaden am Auto. Andere Aufwendungen, insbesondere in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von gesundheitlichen Schäden, die durch einen Unfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eintreten, sind dagegen nicht durch die Pauschale abgedeckt. Beruflich veranlasste Krankheitskosten könnten daher zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden (Az.: VI R 8/18).

 

Der Bund der Steuerzahler rät, Rechnungen und Belege über Heilbehandlungen oder Medikamente aufbewahren. Wichtig ist, dass die Ausgaben aus eigener Tasche bezahlt wurden.

 

Quelle: Bund der Steuerzahler NRW

 

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