Dazu gehören die Einhaltung der Hygienevorschriften, wie z.B.Maskenpflicht beim Zutritt im Eingangs- und Umkleidebereich, Abstandsgebote in den gekennzeichneten Bereichen, sowie das Desinfizieren und Waschen der Hände.
brilon-totallokal: Genauere Hinweise gibt es auf den Aushängen im Hallenbad. Außerdem stehen keine Haartrockner zur Verfügung. Schwimmutensilien- und Spielsachen darf das Aufsichtspersonal nicht herausgegeben, aber es darf eigenes Spielzeug mitgebracht und benutzt werden. Des weiteren kann es notwendig sein, ggf. die Anzahl der Besucher einzuschränken, bzw. die Aufenthaltszeit zu begrenzen, damit mehrere Gäste das Bad nutzen können.
Der Förderverein Hallenbad Madfeld ist laut CoronaSchVO dazu verpflichtet, wg. der Nachverfolgbarkeit die Kundenkontaktdaten zu erheben und vier Wochen aufzubewahren. Diese Daten werden nur auf Verlangen der zuständigen Behörde übergeben. Das Formular kann auch unter www.hallenbad-madfeld.de heruntergeladen, zu Hause ausgefüllt und unterschrieben im Hallenbad abgegeben werden.
Die vorläufige Öffnungszeiten sind
Sonntag von 09:00 – 12:00 Uhr und
Donnerstag 19:00 – 22:00 Uhr
Aktuelle Neuerungen, Änderungen und Hinweise gibt es auf der Webseite www.hallenbad-madfeld.de.“
Quelle: Heinz Gruß – Förderverein Hallenbad Madfeld