Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche das Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ beschlossen.
brilon-totallokal: „In dem Papier finden sich zahlreiche Forderungen, die wir als Unionsfraktion im Deutschen Bundestag schnell umsetzen möchten, um Ehrenamtler und Vereine zu unterstützen“, so der sauerländer Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg. Nun sei es wichtig, dass auch das SPD-geführte Bundesfinanzministerium endlich einen Gesetzesentwurf vorlege.
„Ehrenamtlich Tätige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land und insbesondere hier bei uns im Hochsauerlandkreis. Deshalb ist es uns als Union ein besonderes Anliegen, den ehrenamtlich Tätigen ihr Engagement zu erleichtern. Hierzu habe ich in den vergangenen Jahren auch in einem ständigen Austausch mit den Vereinen und Verbänden im Hochsauerlandkreis gestanden und ich bin froh, dass sich etliche Vorschläge aus der Region auch in den Papier wiederfinden“, so Sensburg. Auf Einladung Sensburgs hatte etwa Landesfinanzminister Lutz Lienenkämper 2018 den Weg ins Sauerland gefunden und mit Ehrenamtlern über mögliche Erleichterungen gesprochen. Viele, der damals diskutierten Vorschläge haben nun auch Eingang gefunden in das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Zu Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit soll etwa die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr kommen. Eine Forderung, die insbesondere den Sportvereinen das Leben erleichtern würde. Ebenso soll die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll dabei all diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Hierzu zählen zum Beispiel Schriftführerinnen und Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen.
„Auch strukturell möchten wir Vereinen das Leben leichter machen. So soll die Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. Diese Forderung haben etwa die Schützenvereine in den vergangenen Jahren immer wieder in die Diskussionen eingebracht. Darüber hinaus fordern wir auch, dass der Staat keinen Einfluss auf die Mitgliederstrukturen der Vereine nehmen soll“, erklärt Patrick Sensburg.
Auch im Hinblick auf die Bürokratiebelastung wollen wir den Ehrenamtlichen das Leben erleichtern: Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Spendennachweis möglich ist, beläuft sich seit 2007 auf 200 Euro. Wir wollen diesen auf 300 Euro anheben. Spenden können dann durch den Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug nachgewiesen werden, wenn der Verein begünstigt ist.
Kleine Vereine wollen wir daneben bei der Mittelverwendung entlasten. Gemeinnützige Körperschaften sind zu einer zeitnahen Mittelverwendung innerhalb von zwei Jahren verpflichtet. Diesen Zeitraum wollen wir für kleine Vereine auf fünf Jahre verlängern.“
Bild: Erleichterungen für das Ehrenamt waren schon bei einem Besuch von Landesfinanzminister Lutz Lienenkämper in Brilon ein großes Thema.
Quelle: Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB