Die Übertragbarkeit des Pflegeentlastungsbetrages aus dem Vorjahr wurde auf den 30. September 2020 verlängert.
brilon-totallokal: Darauf weist die Krankenkasse IKK classic hin. Normalerweise können die Entlastungsleistungen eines Jahres, die von Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt werden, nicht in Anspruch genommen wurden, bis Ende Juni des Folgejahres abgerufen werden. Im Zusammenhang mit Corona-Sonderregelungen wurde die Frist in diesem Jahr um drei Monate verlängert – bis zum 30. September 2020.
„Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag. Es können damit beispielsweise Hilfen im Haushalt, zur Unterstützung bei der Organisation des Alltags oder für die Begleitung zum Hausarzt finanziert werden“, informiert Stefanie Weier von der IKK classic. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können den Betrag für die entstandenen Eigenanteile bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege nutzen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Betrag auch im Bereich der Selbstversorgung, beispielsweise zur Hilfe bei der Körperpflege, einsetzen.
Von den in NRW lebenden rund 770.000 Pflegebedürftigen werden knapp 78 Prozent zuhause gepflegt und können den Entlastungsbetrag nutzen. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege als Erstattung gewährt. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt. Nähere Informationen erhalten Interessierte beim IKK-Pflegeberater. Einfach Postleitzahl oder Ort eingeben unter: www.ikk-classic.de/pflegeberater
Quelle: IKK Classic