Für 4.349 laufende Bußgeldverfahren kein Einspruch notwendig

 

Der Hochsauerlandkreis wird die 4.349 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Bußgeldverfahren unbürokratisch bearbeiten.

 

brilon-totallokal: Dafür wurde eine kundenfreundliche und technisch machbare Lösung erarbeitet. Die Betroffenen müssen keinen Einspruch einlegen. Wer das Bußgeld noch nicht bezahlt hat, soll auf den neuen Bescheid nach dem alten Recht warten und diesen dann begleichen. Wer bereits bezahlt hat, soll auf den neuen Bescheid warten. Die Differenz wird ohne Antrag erstattet. Das Mahnverfahren wurde bereits am Montag, 6. Juli, gestoppt.

37 Fahrverbote hätten nach dem alten und jetzt wieder geltenden Bußgeldkatalog nicht verhängt werden dürfen. Wie mit diesen Verfahren umgegangen werden soll, wird das Bundesverkehrsministerium voraussichtlich am kommenden Freitag, 10. Juli, entscheiden. Die Mitarbeiter des Fachdienstes Verkehrsordnungswidrigkeiten bereiten eine mögliche Rückgabe der Führerscheine bereits vor.

Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten bittet wegen der Vielzahl der Verfahren um etwas Geduld. Die Mitarbeiter erhalten derzeit viele Anrufe, deshalb ist die telefonische Erreichbarkeit zeitweise eingeschränkt. Hierfür bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.

 

Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

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