Wachsendes Auseinanderdriften der Ein- und Ausgaben beim EEG
brilon-totallokal: Auf der Basis des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) wird der erzeugte, sogenannte Ökostrom (Wasserkraft, Biomasse, Wind- und Solarstrom) nicht aus dem Steuerhaushalt finanziert sondern von uns Stromkunden sowie durch die Erlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.
Die Netzbetreiber (ÜNB) verwalten das EEG-Konto. Ausgaben sind die Vergütungs-Zahlungen an die Anlagenbetreiber wie z.B. die Inhaber von Windkraftanlagen auf See und auf Land. Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 6,756 Ct/kWh ohne Steuer. 2015 wurden 6,17 Ct/kWh in Rechnung gestellt.
Die monatlich durchschnittlichen EEG-Ausgaben lagen in 2015 bei 1,9 Mrd. Euro und sind dann stark gestiegen bis auf 2,5 Mrd. Euro in 2020. Die EEG-Einnahme durch unsere Verbraucherumlage in diesem Zeitraum lag 2015 bei 1,9 Mrd. Euro im Monat und liegt heute bei ca. 2 Mrd. Euro.
Dieses Auseinanderdriften der Ein- und Ausgaben ergibt im Monat Juni 2020 einen EEG-Kontostand von minus 1,162745858 Mrd. Euro.
IWR führt den rasanten Anstieg der Ausgaben u.a. durch die Zahlung der hohen Anfangs-Einspeisevergütung für den eingespeisten Offshore-Windstrom zurück. Durch die Corona-Krise und dem damit niedrigerem Energieverbrauch sind auch die EEG-Einzahlungen durch uns Stromverbraucher gesunken.
Wie entscheiden unsere Politiker/innen, entweder ein starker Anstieg der EEG-Umlage und für uns ein deutlich höherer Strompreis, eine Finanzierung aus Steuermitteln oder gibt es eine neue Idee?
Daten: Netztransparenz
Bild: Stromleitung bei Alme
Quelle (Text & Bild): Dieter Frigger