Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon

 

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.

 

brilon-totallokal: Diese nach der Frostperiode stattfindende Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen Brilon vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.

 

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen. Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

 

  • Altenbüren                                                                 22.07.2020 –   9.00 Uhr
  • Scharfenberg                                                             22.07.2020 – 10.00 Uhr
  • Wülfte                                                                          22.07.2020 – 11.00 Uhr
  • Gudenhagen/Petersborn                                        22.07.2020 – 11.45 Uhr
  • Rösenbeck                                                                  23.07.2020 – 14.00 Uhr
  • Messinghausen                                                         23.07.2020 – 14.45 Uhr
  • Hoppecke                                                                   23.07.2020 – 16.00 Uhr
  • Nehden                                                                       23.07.2020 – 17.00 Uhr

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren.

 

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt. Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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