Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Bebauungsplanänderung

 

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Äußerung bzgl. 7.o.Ä. BPlan Bi Nr. 35 „Erweiterung Müggenborn“

 

brilon-totallokal: Die Stadt Brilon beabsichtigt, mit der 7. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 35 „Erweiterung Müggenborn“ im östlichen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes, zwischen den Straßen “Derkerborn“ und “Glockengießerweg“, eine bisher nicht überbaubare Grundstücksfläche zu Wohnbauzwecken nutzbar zu machen.

 

Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum möchte die Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG auf dem südwestlichen Teilbereich ihres Grundstückes an der Straße “Derkerborn“ (zwischen den Hausnummern 27 und 31) ein zusätzliches Mehrfamilien-Wohnprojekt realisieren. Der auf dem Grundstück vorhandene Kinderspielplatz soll erhalten bleiben.

 

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Corona-Pandemie) findet keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 (1) BauGB statt.

 

Gemäß § 13 a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger jedoch im Rathaus der Stadt Brilon, Am Markt 1, Fachbereich IV -Bauwesen-, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 32, während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.45 Uhr, donnerstags 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr und freitags 8.30 – 13.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

 

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung bis zum 18. September 2020.

 

Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen zu dem Planvorhaben insbesondere schriftlich sowie elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) abgegeben werden. Mündliche Eingaben zur Niederschrift können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung des untenstehenden Hinweises erfolgen.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit der Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeiten erfolgt mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Brilon (Nr. 8, Jg. 50) vom 17.08.2020.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine persönliche Vorsprache pandemiebedingt nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.: 02961/794-150 Herrn Oswald oder 02961/794-149 Herrn Willecke) möglich ist.

 

Im Rathaus sind die allgemein bekannten Regeln zum Abstand, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, zur Kontaktdatenerhebung und zur Hygiene einzuhalten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Vorsprache gültigen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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