Werbeanlagensatzung für Olsberger Innenstadt wird neu aufgestellt

 

Info-Abend für Bürger und Gewerbetreibende

 

brilon-totallokal: Wie wird eine attraktive Innenstadt mit einem charakteristischen Stadtbild erhalten – und wie können gleichzeitig die heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit bekommen, Vielfalt und Leistungsfähigkeit der Fachwelt Olsberg angemessen darzustellen? Um in diesem Spannungsfeld klare Regeln zu setzen, will die Stadt Olsberg die bestehende Werbeanlagensatzung für die Kernstadt Olsberg ändern bzw. neu aufstellen. Ein entsprechender Satzungsentwurf, in dem die Ideen für Olsberg zusammengefasst worden sind, soll nun mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Händlern und Gewerbetreibenden diskutiert werden.

 

Diese Info-Veranstaltung findet am Mittwoch, 16. September, um 18.30 Uhr in der Konzerthalle statt. Das haben die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen jetzt einstimmig beschlossen. Zuvor hatte Michael Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner aus Coesfeld den Entwurf der geänderten Werbeanlagensatzung präsentiert. Hintergrund: Bereits im Jahr 2016 hatte die Stadt Olsberg eine Werbeanlagensatzung für die Olsberger Innenstadt beschlossen. Allerdings: Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen musste die Satzung überarbeitet und an manchen Stellen ergänzt werden. Michael Ahn: „Ziel ist es, die Stärken der alten Satzung zu erhalten und an manchen Stellen größere Freiheiten neu einzuräumen.“ Wichtig: An den allermeisten Inhalten der aktuellen Werbeanlagensatzung ändert sich nichts.

 

Angepasst worden ist dagegen – unter anderem – das Satzungsgebiet an die veränderte städtebauliche Situation: Das Gewerbegebiet „In der Ramecke“ ist im Gebiet des neuen Satzungsentwurfs nicht mehr enthalten. Für diesen Bereich soll nun eine eigene Werbeanlagensatzung erarbeitet werden.

 

Eine weitere Änderung: Nach dem neuen Satzungsentwurf soll Fremdwerbung in Misch-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten nicht mehr generell ausgeschlossen werden. Denn das sei rechtlich nicht haltbar, argumentierte Michael Ahn. Auch „Werbung selbst ist ein Gewerbe“ – rein rechtlich könne man dies – außer in Wohngebieten – nicht pauschal untersagen. Ebenso sei es gestalterisch kein Unterschied, ob Eigen- oder Fremdwerbung gemacht werde.

 

Im Detail wird der Entwurf der Werbeanlagensatzung während der Info-Veranstaltung am 16. September vorgestellt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden sind dazu in die Konzerthalle eingeladen. Um andere Menschen und sich selbst vor einer Infektion zu schützen, ist beim Betreten der Konzerthalle das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht. Am Platz kann sie dann abgenommen werden. Zudem sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehalten, den üblichen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten und sich in einer Anwesenheitsliste einzutragen.

 

Quelle: Jörg Fröhling – Stadt Olsberg

 

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