Mit einer Änderung des Grundgesetzes hat der Deutsche Bundestag heute Abend (Donnerstag, 17. September 2020) den Weg frei gemacht für eine weitere, dauerhafte Entlastung der Kommunen in Deutschland.
brilon-totallokal: „Künftig kann der Bund den Kommunen nun bis zu 74 % für die sogenannten ‚Kosten der Unterkunft‘ erstatten. Allein im Hochsauerlandkreis haben die zwölf Städte und Gemeinden für dieses Jahr rund 15 Millionen Euro für diesen Posten veranschlagt. Wir sprechen hier also über eine spürbare Entlastung in den kommunalen Haushalten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg. Das Entlastungsvolumen beträgt rund 4 Milliarden Euro pro Jahr zu Gunsten der Kommunen.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag auch den Weg dafür freigemacht, dass Bund und Länder den Städten und Gemeinden einmalig die Corona-bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ausgleichen. Insgesamt stellen Bund und Länder hierfür rund 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen dabei rund 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. „Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle für die Kommunen. In Folge der Corona-Pandemie sind den Städten und Gemeinden diese Steuereinnahmen aber leider weggebrochen. Mit dem Ausgleich dieser Corona-bedingten Mindereinnahmen sorgen Bund und Länder daher dafür, dass unsere Städte und Gemeinden auch weiterhin finanziell handlungsfähig bleiben“, so Sensburg.
Quelle: Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB