Offener Brief an den Bürgermeister

 

Anfrage gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates zur Beantwortung im Rat und zur schriftlichen Beantwortung Thema: Höhenverlauf des Grundstücksteils nördlich des Gymnasiums

 

brilon-totallokal: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der Sitzung des Rates am 24.09.2020 ging es auch um mögliche Bauflächen für einen Neubau des Schulzentrums.

 

Bekanntlich hat die BBL als eine mögliche Alternative einen Neubau auf der städtischen Fläche nördlich des Gymnasiums vorgeschlagen. Dadurch könnten etwa 9 Mio Euro für die Anmietung von Containern gespart werden.

 

Zum Vorschlag der BBL behauptete ein Amtsleiter der Stadtverwaltung in der Ratssitzung, in diesem Baufenster sei ein Höhenunterschied von neun Metern vorhanden, das entspreche 3 Geschossen. Dies wurde auf von der Lokalpresse so wiedergegeben.

 

Diese Behauptung ist weit von der Realität entfernt. Tatsächlich ließe sich auf der Freifläche unmit-telbar nördlich des Gymnasiums ein Gebäude in den Ausmaßen von 90 x 40 Metern auf einer Grundfläche mit nur etwa 3 Metern Höhenunterschied errichten. Noch weiter nördlich beträgt der Höhenunterschied auf 40 Metern Tiefe sogar nur knapp 2 Meter. Insgesamt hat das Grundstück ab der Straße „Zur Jakobuslinde“ eine Tiefe von ca. 210 Metern und weist auf dieser gesamten Strecke einen Höhenunterschied von nur etwa 10 Metern auf (von 445 bis 455).

 

Die Geländehöhen lassen sich leicht durch eine Ortsbesichtigung oder auf dem Geoserver der Kreisverwaltung nachprüfen: https://gis.hochsauerlandkreis.de/MapSolution/apps/map/client/Bodenrichtwerte?

(Als Adresse „Zur Jakobuslinde 21, Brilon“ angeben, und links „Liegenschaftskarte“ und „Höhen-linien“ anklicken.)

 

Daher frage ich:

  1. Warum gibt die Stadtverwaltung gegenüber dem Rat in einer für die weitere Planung wichtigen Angelegenheit eine eklatant falsche Information?
  2. Was unternimmt der Bürgermeister zur Richtigstellung?
  3. Angeblich wurde auch dem mit der Machbarkeitsstudie beauftragten Architekturbüro diese falsche Information über den Höhenverlauf mitgeteilt. Wie ist es zu erklären, dass das Architek-turbüro diese Falschinformation nicht bemerkt hat?
  4. Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass Rat sowie Bürgerinnen und Bürger künftig in solchen Angelegenheiten von der Stadtverwaltung zutreffend informiert werden?

 

Mit freundlichen Grüßen Reinhard Loos

 

Quelle: Reinhard Loos

 

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden