Sensburg: Flugsicherungskosten an Regionalflughäfen

 

Bund sagt finanzielle Unterstützung für Flughafen Paderborn-Lippstadt zu

brilon-totallokal: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Regionalflughäfen für das Jahr 2021 mit 20 Millionen Euro bei den Kosten für die Flugsicherung unterstützen. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist eine noch erforderliche Anpassung des Luftverkehrsgesetzes. Dies wurde heute am frühen Morgen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag beschlossen.

 

„Von der Entlastung wird auch der Flughafen Paderborn-Lippstadt profitieren“, freut sich der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg. Gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich Sensburg für die Entlastung der Flughäfen eingesetzt.

 

„In Deutschland müssen Regionalflughäfen im Gegensatz zu internationalen sowie einzelnen kleineren Flughäfen die Kosten für die Flugsicherung aus eigener Tasche bezahlen. Diese Regelung stellt unabhängig von Corona seit vielen Jahren eine erhebliche innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung dar und muss jetzt endlich beseitigt werden. Wir bitten den Bundesverkehrsminister, die Anpassung des Luftverkehrsgesetzes schnellstmöglich anzugehen, da der Wille des Haushaltsgesetzgebers ansonsten nicht umgesetzt werden kann. Die Regionalflughäfen warten bereits seit mehr als einem Jahr darauf, dass der Bundestagsbeschluss zur Beendigung dieses ungleichen Wettbewerbs umgesetzt wird“, so die Unionsabgeordneten.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde auf Initiative der Unionsabgeordneten für das Haushaltsjahr 2020 der Bundestagsbeschluss gefasst, die Ungleichbehandlung deutscher Flughäfen bei den Flugsicherungskosten zu beenden. 20 Millionen Euro wurden hierfür im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt. Doch Schwierigkeiten des BMVI bei der rechtlichen Umsetzung des Bundestags-beschlusses verzögerten die bereits im Haushalt 2020 verankerte finanzielle Unterstützung für die Regionalflughäfen.

 

Für die Umsetzung des nun erneut gefassten Beschlusses soll ein zweiter Gebührenbereich für jene Flugplätze eingerichtet werden, bei denen eine Flugsicherung erforderlich ist, die aber bisher die Kosten hierfür selbst tragen müssen. Die Flugsicherungsorganisationen sollen künftig auch bei diesen Flughäfen für ihre Leistungen direkt bei den Luftraumnutzern Gebühren erheben. Mit den vorgesehenen Haushaltsmitteln soll sichergestellt werden, dass das Gebührenniveau an Regionalflughäfen annähernd jenem Niveau von internationalen Flughäfen entspricht. Nach der Einnahme der Gebühren verbleibende Finanzlücken sollen mit Hilfe der bereitgestellten Bundesmittel ausgeglichen werden. Die erzielte Einigung steht noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2021.

 

Quelle: Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB

 

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