Das Ordnungsamt der Stadt Brilon informiert, dass nach der neuen Coronaschutzverordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Mundschutz) erweitert worden ist.
brilon-totallokal: Sie gilt jetzt auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft gilt.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Mundschutz) besteht auch weiterhin in den Einzelhandelsgeschäften.
Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind, haben diese im Original mit sich zu führen.
Die Geschäftsinhaber sind berechtigt sogenannten „Maskenverweigerern“ den Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu verwehren. Zuwiderhandlungen müssen gemäß der Anweisung der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Ordnungsamt bittet um strikte Beachtung der Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon