Neues EE-Gesetz 2021

 

Neue Windkraftanlagen im Sauerland, dem Land der 1000 Berge

 

brilon-totallokal: Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 beschlossen. Das Gesetz besteht aus 158 Seiten. Einen Tag später hat der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz tritt nun ab dem 1. Januar 2021 in Kraft. Einer Gruppe von Bürgern/innen gehen die Maßnahmen nicht weit genug, eine andere Gruppe befürchtet die Aushebelung ihrer Bürgerrechte.

 

Einige Aussagen im Gesetz:

  • Die erneuerbaren Energien sollen im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen.
  • Das 65-Prozent-Ausbauziel kann allerdings nur mit einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure in Bund, Ländern und Kommunen erreicht werden.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird beschleunigt. Um dies zu erreichen, macht dieses Gesetz weitere Flächen für die Energiewende nutzbar: Um den Windausbau an Land wieder anzukurbeln, können künftig auch weniger windstarke Standorte genutzt werden und auch für Solaranlagen in der Freifläche wird die Gebietskulisse erweitert.
  • Windanlagenbetreiber können die Kommunen künftig finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen. Diese Zahlungen können für Anreize sorgen, damit vor Ort neue Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden.
  • Das Planungs-, das Genehmigungs- und das Natur- und Artenschutzrecht müssen die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien widerspiegeln.
  • Die Verfahrensdauern für die Genehmigung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen verkürzt werden. Bund und Länder werden hierfür gemeinsame weitere Anstrengungen unternehmen.
  • Die installierte Leistung der Windkraftanlagen an Land soll bis 2030 bei 71 Gigawatt erreichen. Heute sind 54 Gigawatt (GW) installiert. Auf See liegt das Ausbauziel 2030 bei 20 GW. Istzustand 7,5 GW.
  • 100 Gigawatt an Solarleistung sollen im Jahr 2030 installiert sein, derzeit sind 53 Gigawatt in Betrieb.

 

Eine Meinung: Heute gibt es an Land etwa 29500 Windkraftanlagen. Es müssen also ca. 9000 Anlagen zugebaut werden. Auch dann ist die Versorgungsicherheit nicht ausreichend.

 

Der Naturschutz tritt weiter in den Hintergrund. Einwendungen werden durch kurze Fristen schwieriger. Unser Sauerland wird in Zukunft durch viele weitere Windräder in vielerlei Hinsicht stark belastet Durch die „geforderte gemeinsame Anstrengung aller Akteure in Bund, Ländern und Kommunen“ ist eine Verhinderung fast nicht möglich. Hinzu kommt noch die Aussage im Gesetz „Die Kommunen werden finanziell an den Erträgen beteiligt“. Wie sagte schon Marcus Tullius Cicero, 106 – 43 v. Chr: „Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann“.

 

Wir Bürger zahlen mit unserer Stromrechnung durch die EEG-Umlage und Steuern alle neuen Anlagen und die Renditen. Dieses Jahr sind es 6,76 Ct/kWh. Das ist fast ein Viertel des Strompreises. Im kommenden Jahr beträgt der Beitrag der Verbraucher zur Förderung des Ökostroms 6,5 Cent. Hinzu kommt 2021 ein milliardenschwerer Bundeszuschuss!

 

Im Gesetz steht unter dem Punkt C Alternativen: keine

Vielleicht gibt es sie doch! Es muss nicht nur ein energiepolitisches Dreieck geben (Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Kosten) sondern eine Energiepyramide mit dem wichtigsten Ausgangspunkt Energieeinsparung. Nur so vermeiden wir eine weitere hohe Nachfrage nach klimaschädlichen Rohstoffen wie Kupfer, Stahl, Erdöl und Beton und verschonen unsere Wälder und Berge mit neuen Anlagen. Ein Beispiel: Das Fundament einer großen Windkraftanlage verbraucht 1600 Tonnen Beton.

 

Bild: Transformatoranlage für Windstrom bei Brilon

Quelle: Dieter Frigger

 

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