Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
brilon-totallokal: Mit der parallelen Aufstellung der / des
- 103. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich “Streitfeld“
- Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 129 a “Streitfeld“
möchte die Stadt Brilon einem an der Möhnestraße ansässigen Unternehmen zur Sicherung seines Betriebsstandortes eine gewerbliche Erweiterungsfläche zur Verfügung stellen. Das Plangebiet umfasst neben dem westlichen Bereich der ehemaligen Klärteiche (Gemarkung Brilon, Flur 8, Flurstück 470) und den südlich angrenzenden Grundstücken (Parzellen 487 und 492) auch Teile der Straße Ostring, die die südliche Plangebietsgrenze bildet.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Brilon eine ca. 1,5 ha große “Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung -Abwasser-“ in eine “Gewerbliche Baufläche (G)“ gleicher Größe umgewandelt werden. Parallel dazu wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 129 a “Streitfeld“ ein -GE- Gewerbegebiet festgesetzt.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Corona-Pandemie) findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB nicht im Rahmen einer Bürgerversammlung, sondern in alternativer Form statt.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit liegen folgende Unterlagen:
- Zeichnerische Darstellung der 103. FNPÄ
- Planentwurf des BPlanes Nr. 129 a
- Planbegründung zur 103. FNPÄ
- Planbegründung zum BPlan Nr. 129 a
- Umweltbericht zur Aufstellung des BPlans Nr. 129 a in Verbindung mit der 103. FNPÄ
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Aufstellung des BPlans Nr. 129 a
in Verbindung mit der 103. FNPÄ
- Übersichtskarte Plangebietsabgrenzung 103. FNPÄ
- Übersichtskarte Plangebietsabgrenzung BPlan Nr. 129 a
gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB in der Zeit vom
- Januar bis einschließlich 05. Februar 2021
zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Brilon, Am Markt 1, Fachbereich IV -Bauwesen-, Abteilung Stadtplanung, Vorraum zu Zimmer 32, während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.45 Uhr, donnerstags 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr und freitags 8.30 – 13.00 Uhr) öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (s. Hinweis unten).
Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen über das Internetportal der Stadtplanungsabteilung der Stadt Brilon
unter der Rubrik “Bauleitpläne“, Unterpunkt “Bauleitpläne im Verfahren“ bzw. Unterpunkt “Aktuelle Bürgerbeteiligungen“ (für den Zeitraum der Offenlegung) eingesehen werden.
Während der Beteiligungsfrist können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie über alternative Lösungen informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen eines Telefongespräches oder –nach vorheriger Terminvereinbarung (s. Hinweis unten)– durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung Stadtplanung.
Bis zum 05. Februar 2020 können Stellungnahmen zum Planvorhaben insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) sowie über das o. g. Internetportal der Abteilung Stadtplanung abgegeben werden. Eingaben zur Niederschrift sind pandemiebedingt nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (s. Hinweis unten) möglich. Die Eingaben müssen Namen und Adresse des Einwenders eindeutig erkennen lassen.
Hinweis
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Corona-Pandemie) kommt es zu Einschränkungen. Die Verwaltungsgebäude der Stadt Brilon sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Ein Zugang zu den Planunterlagen ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (02961/794-150 Herrn Oswald – 02961/794-147 Frau Fischer) oder per E-Mail unter [email protected] möglich. Gleiches gilt für eine persönliche Vorsprache oder die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift.
Im Rathaus besteht regelmäßig die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Anmeldung im Foyer ist erforderlich. Zur Rückverfolgbarkeit werden die Kontaktdaten der Besucher erfasst und für vier Wochen aufbewahrt.
Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ein und beachten Sie die allgemein bekannten Regeln zur Hygiene und Desinfektion.
Im Übrigen sind die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der zum Zeitraum der Offenlegung geltenden Fassung einzuhalten.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon