Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende des Übergangszeitraums voraussichtlich am 31. Dezember 2020 endet auch die Gültigkeit der EU-Verordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) in Großbritannien.
brilon-totallokal: Dann soll ein entsprechendes britisches Gesetz („UK-REACH“) in Kraft treten. Unternehmen, die grenzüberschreitend mit Chemikalien handeln, sollten sich schnell auf die neuen Regeln einstellen, raten die Experten von DEKRA.
Die britische Regierung hat das „REACH etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019“ (UK-REACH) erlassen, das nach Ende des Übergangszeitraums in Kraft treten soll. Es ist weitgehend mit dem EU-REACH (EU-VO Nr. 1907/2006) deckungsgleich, aber auf Großbritannien beschränkt. EU-REACH-Registrierungen haben keine Gültigkeit in Großbritannien mehr, erinnern die Experten von DEKRA. Nordirland hingegen zählt weiterhin zum Wirtschaftsraum der EU, dort gilt das EU-REACH weiter.
Somit sind einerseits Unternehmen in Großbritannien betroffen, die von ihrer EU-Lieferkette abgeschnitten werden und zum Export in die EU keine EU-REACH-Registrierung mehr haben. Andererseits sind Unternehmen in der EU betroffen, die keinen direkten Zugang mehr zum britischen Markt haben oder von ihren britischen Lieferanten abgeschnitten sind.
Im UK-REACH sind zwei Regelungen für britische Unternehmen enthalten:
- Hersteller, die eine EU-REACH-Registrierung haben, bekommen über das sogenannte „Grandfathering“ eine UK-REACH-Registrierung zugeteilt.
- Nachgeschaltete Anwender, die ihre Produkte aus der EU beziehen, können über eine DUIN-Meldung Übergangsfristen von zwei bis sechs Jahren erhalten, bis sie eine UK-REACH-Registrierung einreichen müssen.
Für EU-Unternehmen, die weiterhin den britischen Markt beliefern wollen, gibt es keine Regelungen im UK-REACH. Sie haben die Möglichkeit, einen britischen Alleinvertreter zu beauftragen, der die DUIN-Meldung für die Empfänger übernimmt und damit existierende Lieferbeziehungen schützt. Auf diesem Weg muss der Lieferant auch nicht die Zusammensetzung seiner Produkte gegenüber seinen Kunden offenlegen. Die Akquisition neuer Kunden ist allerdings erst nach Abschluss einer vollständigen UK-REACH-Registrierung möglich.
DEKRA unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen. EU-Lieferanten können DEKRA UK zum Alleinvertreter ernennen und somit ihre existierenden Lieferbeziehungen sicherstellen. DEKRA ist Gründungsmitglied des Verbandes der Alleinvertreter (ORO) und unterstützt seit 2010 Unternehmen in vielen Teilen der Welt bei ihren REACH-Pflichten.
Über DEKRA Seit 95 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich 3,2 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 43.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.
Quelle: DEKRA e. V. Stuttgart