Erlass der Elternbeiträge Schule 8 – 1 und OGS für die Monate Januar und Februar 2021
brilon-totallokal: Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2021 beschlossen, die Elternbeiträge für die von der Stadt Brilon angebotenen Betreuungsangebote „Schule von 8 – 1“ und „Offene Ganztagsschule“ für die Monate Januar und Februar 2021 zu erlassen (damit wird den eingeschränkten Betreuungsangeboten im Zeitraum von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Februar 2021 Rechnung getragen).
Der Einzug der Elternbeiträge für Januar wurde nicht durchgeführt, die Beiträge für den Monat Februar werden ebenfalls nicht eingezogen. Bereits durch Überweisung oder Dauerauftrag gezahlte Elternbeiträge werden seitens der Stadtkasse erstattet. Es wird empfohlen, statt Zahlung mittels Überweisung oder Dauerauftrag der Stadtkasse zukünftig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat den Vorteil, dass bei Änderungen der Beiträge keine weiteren Schritte, wie die Änderung des Dauerauftrages, notwendig und lediglich die Beiträge abgebucht werden, die auch tatsächlich zu zahlen sind.
Hierdurch möchte die Stadt Brilon die beitragspflichtigen Eltern in dieser besonders belastenden Zeit entlasten und der Tatsache Rechnung tragen, dass die Betreuungsangebote in nur sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Die Entscheidung über den Erlass von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege trifft der Kreistag des Hochsauerlandkreises (als Träger des Jugendamtes).
Es ist davon auszugehen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 26.02.2021 beschließen wird, wegen des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegstellen die Eltern im Monat Januar 2021 von der Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages zu befreien. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine (Not-) Betreuung in Anspruch genommen wird. Über einen darüber hinaus gehenden Beitragserlass kann seitens der Stadt Brilon derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Im Vorgriff auf die zu erwartende Entscheidung des Kreistages erfolgt die Umsetzung des Beitragserlasses für den Monat Januar 2021 analog zu den schulischen Betreuungsangeboten.
Die geänderten Elternbeitragsbescheide werden zurzeit erstellt und im Laufe der nächsten Woche verschickt. Sofern die Bankverbindungen für die Erstattungszahlungen bekannt sind, werden die überzahlten Beträge automatisch überwiesen. Sofern Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, teilen Sie der Stadtkasse ([email protected]) die Bankverbindung mit, damit eine Auszahlung der überzahlten Beträge erfolgen kann.
Quelle: Stadt Brilon