Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 einstimmig beschlossen, die Elternbeiträge für die von der Stadt Brilon angebotenen Betreuungsangebote „Schule von 8 – 1“ und „Offene Ganztagsschule“ für die Monate März und April 2021 zu erlassen.
brilon-totallokal: Damit wird den eingeschränkten Betreuungsangeboten im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte April 2021 Rechnung getragen. Nachdem zuvor bereits die Elternbeiträge für Januar und Februar erlassen wurden, ist dies ein wichtiges Signal an alle Familien, die durch die coronabedingten Beschränkungen im Schulbereich belastet sind.
Der Einzug der Elternbeiträge für März wurde durchgeführt, die Beiträge für den Monat April werden nicht eingezogen. Bereits durch Überweisung oder Dauerauftrag gezahlte Elternbeiträge werden seitens der Stadtkasse erstattet. Es wird empfohlen, statt Zahlung mittels Überweisung oder Dauerauftrag der Stadtkasse zukünftig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat den Vorteil, dass bei Änderungen der Beiträge keine weiteren Schritte, wie die Änderung des Dauerauftrages, notwendig und lediglich die Beiträge abgebucht werden, die auch tatsächlich zu zahlen sind.
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Die Entscheidung über den Erlass von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege trifft der Kreistag des Hochsauerlandkreises (als Träger des Jugendamtes).
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2021 beschlossen, wegen des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegstellen die Eltern im Monat Februar 2021 zu 50% von der Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages zu befreien. Über einen darüber hinaus gehenden Beitragserlass kann seitens der Stadt Brilon derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Bislang gibt es von der Landesregierung keine Signale, dass sich das Land an den Einnahmeausfällen bei den Elternbeiträgen der Stadt und des Hochsauerlandkreises für Zeiträume ab Februar 2021 beteiligt. Eine Entscheidung hierzu soll wohl erst im Mai 2021 fallen.
Die geänderten Elternbeitragsbescheide werden in Kürze erstellt und im Laufe der Woche nach Ostern verschickt. Sofern die Bankverbindungen für die Erstattungszahlungen bekannt sind, werden die überzahlten Beträge automatisch überwiesen. Sofern Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, teilen Sie der Stadtkasse ([email protected]) die Bankverbindung mit, damit eine Auszahlung der überzahlten Beträge erfolgen kann. Ein solches SEPA-Mandat können Sie auch online über unser Dienstleistungsportal unter: https://portal.kommunale.it/brilon/services/15 oder www.brilon.de erteilen. Dort stehen auch zahlreiche weitere Onlinedienstleistungen der Stadt Brilon zur Verfügung.
Befreiung von der Beitragspflicht (Schule 8-1) bei einem zu versteuernden Einkommen bis 25.000 €
Neben den oben beschriebenen Beitragserlassen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besteht grundsätzlich für Eltern, die ein Betreuungsangebot in der 8-1 Betreuung gebucht haben, die Möglichkeit sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Dies gilt für alle Familien, deren voraussichtlich zu versteuernden Einkommen unter 25.000 € im Jahr liegt. Die Befreiung kann auch rückwirkend zum 01.08.2020, also dem Beginn des Schuljahres 2020/2021, beantragt werden.
Schreiben Sie einfach eine formlose Email an Frau Vogel [email protected] (Tel. 02961/794-328) oder Frau Klammeck [email protected] (02961/794-329) und reichen die entsprechenden Einkommensbescheinigungen ein, damit die Befreiungsvoraussetzungen geprüft werden können. Sofern Sie Sozialleistungen von der Stadt Brilon beziehen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen) geben Sie uns einen entsprechenden Hinweis. Für diesen Fall können wir die Einkommensinformationen auch bei der Sozialabteilung anfordern.
Diese Regelung gilt für alle Schulen im Primarbereich, also der St. Engelbertschule, der Ratmersteinschule sowie dem Grundschulverbund Thülen-Alme-Hoppecke.
Veränderung der Einkommenssituation
Die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote im Kindergartenbereich, der Tagespflege sowie den Offenen Ganztagsschulen ist bekanntlich einkommensabhängig.
Sofern sich Ihre Einkommenssituation beispielswiese durch Kurzarbeitergeld oder den Verlust einer Arbeitsstelle in 2020 und / oder 2021 verschlechtert hat, besteht jederzeit die Möglichkeit eine Anpassung der Beitragsvorauszahlungen zu beantragen. Setzen Sie sich in einem solchen Fall mit uns in Verbindung, damit mithilfe entsprechender Einkommensnachweise ggf. eine Einstufung in einer niedrigeren Einkommensstufe erfolgen kann.
Für alle Fragen rund um das Thema Elternbeiträge stehen Ihnen Frau Vogel und Frau Klammeck unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon