Der Landkreistag NRW warnt davor, die Möglichkeit flexibler Regelungenvor Ort aufzugeben.
brilon-totallokal: Der Landkreistag NRW sieht die geplante Änderung des Infekti-onsschutzgesetzes des Bundes kritisch: „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden möglicheRegelungsinhalteder Corona–Schutzverordnung NRW auf die Bundesebene verla-gert. Was wird dadurch für den Infektionsschutz gewonnen?“, hinterfragtder Präsident des Landkreistags NRW(LKT NRW), Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), die Pläne aus Ber-lin.
„Es ist fraglich, ob ein nationales Gesetz für die Pandemiebewältigung besser geeignet ist als die bisherigen regionalen Maßnahmen“, gibt Hendele zu bedenken. „Wir müssen die Infektionsherde vor Ort stoppen. Dafür ist die individuelle örtliche Lage zu bewerten und danach zu handeln“, erklärt Hendele. Er plädiert grundsätzlich dafür, die kommunale Handlungsfreiheit zu erhalten: „Es muss zum Beispiel weiterhin möglich sein, nur für bestimmte Teile eines Kreisgebietes Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Infektionsherd nur ineiner einzelnen Stadt oder Gemeinde liegt.“ Der vorliegende Gesetzentwurf erlaube dies nicht mehr. Danach müssten alle Bürger eines Kreises mit einer nächtlichen Ausgangssperre leben, auch wenn nur eine Gemeinde in 20 Kilometern Entfernung betroffen ist.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.
Quelle: Landkreistag Nordrhein–Westfalen (LKT NRW)