Windräder genehmigt: Genehmigungsbescheide liegen bis zum 6. Mai aus

 

Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von insgesamt zwei Windenergieanlagen mit jeweils 4,2 MW-Nennleitung und einer Gesamthöhe von 229 Meter in Brilon-Alme genehmigt, gleichzeitig werden zwei „Altanlagen“ zurückgebaut.

 

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis/Brilon: Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 22. April 2021, bis Donnerstag, 06. Mai 2021, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

  • Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Am Markt 1, 59929 Brilon. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 15:45 Uhr, Donnerstag von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8:15 Uhr bis 13 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/794-150 erforderlich.

 

  • Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr, sowie Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnertag von 14 Uhr bis 17:30 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02953/709-63 erforderlich.

 

  • Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde, Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 02961/94-3155 erforderlich.

 

 

Fotocredits: Fotolia

Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

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