Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds weiter beantragen werden können.
brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis/ Berlin: Die Förderung erfolgt in Form einer Liquiditätsbeihilfe. Sie kann bis zum 31. Mai 2021 für die Monate September 2020 bis Mai 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um betriebliche Fixkosten zu decken und die bestehenden finanziellen Engpässe im Förderzeitraum nicht bereits durch andere Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden.
Viele Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe sind von Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie ebenso betroffen wie andere Betriebe auch, haben jedoch nicht die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Corona-Unternehmenshilfen.
„Wir dürfen in der Pandemie nicht die Menschen aus den Augen verlieren, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe besonders voraussetzungsvoll ist und die auf Unterstützung angewiesen sind.“, so der heimische CDU Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg.
Quelle: Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB