Wanderungen und Zusammenkünfte am 1. Mai

Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist darauf hin, dass das Kontaktverbot durch die „Bundesnotbremse“ im Infektionsschutzgesetz auch weiterhin am 1. Mai besteht.

 

brilon-totallokal: Dies bedeutet, dass sich in der Öffentlichkeit und auch in privaten Räumen maximal die Angehörigen eines Haushaltes mit einer weiteren Person treffen dürfen. Alle öffentlichen Veranstaltungen, die üblicherweise aus Anlass des Tages der Arbeit (1. Mai) durchgeführt werden, finden nicht statt.

 

Das Ordnungsamt führt vermehrt Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei durch.  Gruppenwanderungen werden an diesem Tag aufgelöst und zur Anzeige gebracht.

 

Kontrollen werden ebenfalls aufgrund der nächtlichen Ausgangssperren an diesem Wochenende verstärkt durchgeführt. In der Zeit von 22.00 – 0.00 Uhr sind Aufenthalte in der Öffentlichkeit nur alleine für einen Spaziergang oder das Ausführen des Hundes erlaubt. Ab 0.00 Uhr bis 05.00 Uhr ist ein Aufenthalt außerhalb des privaten Eigentums grundsätzlich nicht gestattet.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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