Briloner Gutschein-Programm „Hubertaler“ geht an den Start

 

Mitmachen – profitieren – unterstützen: Brilon geht neuen Weg

 

brilon-totallokal: Zur vorübergehenden Unterstützung der Briloner Betriebe geht in Brilon das Gutschein-Programm „Briloner Hubertaler“ an den Start.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon hat sich in seiner Sitzung vom 29.04.2021 einstimmig für die Durchführung des von Herrn Bürgermeister Dr. Bartsch vorgeschlagenen Gutschein-Programms ausgesprochen. Gleichzeitig hat der Ausschuss hierfür außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der pandemischen Lage nimmt der Haupt- und Finanzausschuss derzeit die Aufgaben des Rates der Stadt Brilon wahr.

 

Das ist das Gutschein-Programm

Für 20 Euro können bei der Stadtverwaltung Gutscheine im Wert von 25 Euro erworben werden, die bei teilnehmenden Briloner Betrieben einlösbar sind. 20 Euro bezahlen – Ware im Wert von 25 Euro erhalten: Der Unterschied von 5 Euro je Gutschein stellt insoweit einen Rabatt von 20 Prozent dar.

 

Online startet der Verkauf am heutigen Tag; Verkaufsbeginn vor dem Rathaus ist am 8. Mai 2021. Laufende Informationen, unter anderem zu den teilnehmenden Betrieben, die sich ebenfalls ab heute anmelden können, werden auf der städtischen Homepage unter https://www.brilon.de/innovation-stadtentwicklung/briloner-gutschein-programm-hubertaler/ eingestellt. Diese Seite kann man auch über einen Button auf der Startseite www.brilon.de bequem erreichen.

 

Herr Bürgermeister Dr. Bartsch freut sich auf viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer und eine gemeinsame Stärkung der Betriebe vor Ort.

 

 

Informationen für Kundinnen und Kunden:

  • Zum Verkauf stehen Gutscheine im Wert von 25 Euro, für die der Erwerber 20 Euro bezahlt. Die Einlösung ist bei allen Betrieben, die sich zur Teilnahme bei der Stadt Brilon melden, möglich (Auflistung siehe Homepage; die Betriebe erhalten Plakate).
  • Die Gutscheine werden von der Stadt Brilon vorrangig über die Online-Bestellung herausgegeben:
  • Online-Bestellung und -Bezahlung über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon unter folgendem Link: https://portal.kommunale.it/brilon/services/27 (auch per „Klick“ über die o.g. Hauptseite erreichbar)

 

Ab vier Gutscheinen erfolgt ein Postversand; auf Wunsch ist eine Abholung möglich. Bei bis zu drei Gutscheinen ist nur die Abholung möglich: Vor dem Rathaus während des Wochenmarkts – Beginn: 08.05.2021, zunächst drei Mal jeweils samstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr.

 

  • Verkaufsangebot vor dem Rathaus während des Wochenmarkts – Beginn: 08.05.2021, zunächst drei Mal jeweils samstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr.
  • Bei fehlendem Internetzugang ist eine telefonische Bestellung unter 02961 / 794 113 möglich (Ansprechpartnerin: Frau Vössing).

 

Herausgabe der Gutscheine nur gegen Abholung und Barzahlung: Vor dem Rathaus während des Wochenmarkts – Beginn: 08.05.2021, zunächst drei Mal jeweils samstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr.

 

Aufgrund der erwarteten logistischen Herausforderung -insbesondere zu Beginn der Aktion- wird dazu aufgerufen, vorrangig die Online-Bestellmöglichkeit zu nutzen, damit eine kurzfristige Abwicklung gewährleistet wird.

 

  • Je Bestellvorgang können maximal 10 Gutscheine angefordert werden.
  • Hinweis zur Abholung: Es ist ein Nachweis über die Bestellung bzw. eine Berechtigung zur Abholung mitzubringen (Personalausweis, Vollmacht bei Abholung für Dritte, o.ä.). Die Ausgabe erfolgt ab 08.05.2021 zunächst drei Mal jeweils samstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr vor dem Rathaus (während des Wochenmarkts).
  • Die Gutscheine sollen bis zum 31. Juli 2021 eingelöst werden. Hierzu wird appelliert, damit die Betriebe gerade in der jetzigen Phase der Pandemie zeitnah unterstützt werden.

 

Informationen für Betriebe

  • Ansprechpartner für die Betriebe ist der Wirtschaftsförderer der Stadt Brilon, Herr Oliver Dülme (02961 969920 oder [email protected])
  • Teilnehmen können alle in Brilon oder den zu Brilon gehörenden Dörfern niedergelassenen Betriebe, die nicht privilegiert im Sinne der Coronaschutz-Vorschriften sind oder waren. Die Betriebe müssen ihre Teilnahme ausdrücklich gegenüber der Stadt Brilon erklären. Dies ist über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon unter folgendem Link möglich:https://portal.kommunale.it/brilon/services/27 (auch per „Klick“ über die o.g. Hauptseite erreichbar)

 

Sie werden dann in eine Liste aufgenommen, die auf der städtischen Homepage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, und können mit einem Plakat im/am Ladenlokal ihre Teilnahme bewerben.

 

  • In den teilnehmenden Betrieben kann mit den Gutscheinen bezahlt werden, wobei dort selbstverständlich der Wert des Gutscheins gilt (je 25 Euro).
  • Die entgegengenommenen Gutscheine legen die teilnehmenden Betriebe der Stadt Brilon 14-tägig/monatlich vor, von wo aus der Gesamtwert der jeweils vorgelegten Gutscheine erstattet wird.

 

Hintergrund

Seit einigen Jahren und bereits vor Corona nahm der Druck auf die Innenstädte vor allem kleinerer und mittelgroßer Kommunen kontinuierlich zu. Grund dafür waren und sind die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels durch die wachsende Bedeutung des Onlinehandels und die damit verbundenen Änderungen im Einkaufsverhalten.

 

Die Corona-Pandemie hat diese latente Bedrohung der Innenstädte in besonderer Weise in das Bewusstsein gerückt. Das Thema wird von einer Vielzahl von Institutionen in unterschiedlichsten Programmen bearbeitet (z.B. Gemeinsame Innenstadtoffensive Nordrhein-Westfalen des MHKGB NRW, Maßnahmenpapier zur Zukunft der Innenstädte der Stiftung Lebendige Stadt, 6-Punkte-Plan des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V.).

 

Zentrales Anliegen aller bekannten Initiativen ist die Sicherung der Einzelhandelsstrukturen in den Innenstädten. Bei allem Zugeständnis an transformatorische Prozesse, die die Beimischung anderer die Innenstädte bereichernder Einrichtungen wie Begegnungszentren, kulturellen Angeboten, Dritten Orten, Senioreneinrichtungen u.a.m. bleibt unbestritten, dass ein ausgewogenes Einzelhandelsangebot gemeinsam mit attraktiven gastronomischen Betrieben existenziell für die Zukunft vitaler Innenstädte ist. Letztere wiederum sind ein bedeutsamer Standortfaktor, vor allem in einem Wirtschaftsstandort wie Brilon, in dem ein attraktiver Lebensraum für alle Generationen geboten werden muss und insbesondere der Fachkräfteerhalt nur dann gelingt, wenn sich eine gute Lebensqualität bietet.

 

Die Briloner Innenstadt zeichnet sich nach wie vor dadurch aus, dass eben diese ausgewogene Mischung eine Aufenthaltsqualität erzeugt, die sowohl von den Briloner Bürgerinnen und Bürgern, als auch von Gästen sehr geschätzt wird. Wenige Leerstände konnten in der Regel in der Vergangenheit schnell neu besetzt werden, wenngleich zugestanden werden muss, dass sich die Betriebe zunehmend auf den Bereich der Fußgängerzone der Bahnhofstraße und auf die Friedrichstraße konzentrieren.

 

Seit mehr als einem Jahr haben nunmehr auch die Briloner Einzelhandelsbetriebe, die gastronomischen Betriebe und die Dienstleister die pandemiebedingten Regelungen hinzunehmen, die bei zeitweisen Schließungen und im Grunde dauerhaft betrieblichen Einschränkungen zu deutlichen Umsatzeinbußen führen. Nicht wenige haben die Liquiditätsreserven aufgezehrt und fühlen sich in ihrer Existenz bedroht. Die Bundes- und Landesmittel reichen nicht aus, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Die Impfkampagne nährt die Hoffnung, dass im Sommer wieder ein (beschränkter) Normalbetrieb möglich wird, doch die Zeit bis dahin gilt es zu überbrücken, wenn es nicht zur Schließung einzelner Betriebe kommen soll.

 

Entscheidend für das Gelingen der Überbrückung bis hin zu einem wieder möglichen Betrieb in gewohnter Weise ist, dass in Brilon und den Dörfern bestehende Kaufkraft auch dem Briloner Einzelhandel, der Gastronomie und den Dienstleistern zugeführt wird. Der viel vernommene Appell zeigt sicher Wirkung, mehr als das aber wirken finanzielle Anreize, die die Kaufkraft in die Briloner Betriebe lenken.

 

Aus diesem Grund und mit diesem Ziel bietet die Stadt Brilon ein Gutscheinsystem an, das vorübergehend eingesetzt werden soll und damit dem Überbrückungsmotiv nachkommt.

 

Für dieses Programm werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit kann Kaufkraft von einer Viertel Millionen Euro in die Briloner Betriebe gelenkt und damit ein deutlicher Beitrag zu deren Sicherung geleistet werden. Dass damit nicht ausschließlich eine Umlenkung von Kaufkraft erfolgt, sondern auch „Mitnahmeeffekte“ entstehen, dürfte auf der Hand liegen; jedoch tragen auch diese zur Kundenbindung an Briloner Betriebe bei.

 

Zur Finanzierung dieses Programms soll sachgerecht auf Einnahmen aus Corona-Bußgeldern zurückgegriffen werden. Nach bisherigem Verlauf ist insofern für das Jahr 2021 mit Einnahmen in Höhe von ca. 20.000 Euro zu rechnen. Der Restbetrag wird außerplanmäßig bereitgestellt. Nach dem Gesetz zur Isolierung der pandemiebedingten Lasten in den kommunalen Haushalten kann dieser Betrag als coronabedingter Schaden im Jahresabschluss 2021 isoliert und im Jahr 2025 ergebnisneutral gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet werden.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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