Gesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Genesene aus
brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis: Mit Stand von Dienstag, 04. Mai, 9 Uhr, gibt es im Hochsauerlandkreis kreisweit 79 Neuinfizierte und 149 Genesene.
Die 7-Tages-Inzidenz beträgt 167,1 (Stand 04. Mai, 0 Uhr).
Die Statistik weist damit 707 Infizierte, 7.955 Genesene sowie 184 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 51 Personen behandelt, 19 intensivmedizinisch und davon werden sieben Personen beatmet.
Die Zahl aller bestätigten Fälle beträgt 8.846.
Das Kreisgesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Genesene aus, die nach der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ein negatives Testergebnis ersetzt.
Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW kann der Nachweis einer durchgemachten Infektion durch ein ehemals positives Testergebnis erbracht werden. Das können u.a. sein ein PCR- oder ein PoC-PCR-Test sein. Zu beachten ist, dass der Test mindestens 28 Tage (Sicherheitsgrenze nach Infektion) sowie maximal 6 Monate (nachlassen der Immunität) alt sein darf.
Möglich ist auch der Nachweis eines positiven Testergebnisses wie zuvor beschrieben in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfstoffdosis gegen COVID-19. Sollte das Testergebnis nicht oder nicht mehr vorliegen, müssten sich Betroffene direkt an die Abstrichstelle (z.B. Arzt, Krankenhaus) wenden und sich dort den Nachweis einholen.
Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis