zwei Öffentliche Beteiligungen warten auf Beteiligung

 

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon – Alme

 

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis/Brilon: Die WEA Bleiwäsche GbR hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Alme beantragt.
Die Unterlagen für den Antrag der WEA Bleiwäsche GbR liegen in der Zeit von Dienstag, 06. Juli 2021, bis Freitag, 06. August 2021, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

 

 

  • Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150).
  • Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg  (Tel.: 02953/709-63).
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon  Tel.: 02961/94-3155).

 

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Montag, 06. September 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

 

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen Olsberg – Mannstein

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis/Olsberg: Die juwi AG hat die Erteilung von zwei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen im Stadtgebiet Olsberg (Mannstein I und Mannstein II) beantragt.

 

Nach Prüfung der Einwendungen hat der Hochsauerlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass es zweckmäßig ist, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, da dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.

 

Der Hochsauerlandkreis hat außerdem entschieden, dass die Erörterungen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Der Hochsauerlandkreis macht aufgrund von § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. den §§ 12 Abs. 1 S. 3 – 5 und 14 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 S. 1 und 2 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) folgendes bekannt:

 

Die für Mittwoch, den 07. Juli 2021, als Präsenzveranstaltung bestimmten Erörterungstermine in Brilon finden nicht statt. Diese werden ersetzt durch Online-Konsultationen nach § 5 Abs. 1 – 4 PlanSiG. Hierzu werden die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen – dies sind insbesondere die Stellungnahme der Antragstellerin zu den Einwendungen und die bis dahin vorliegenden behördlichen Stellungnahmen – im Zeitraum vom 28. Juli 2021 bis zum 18. August 2021 auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Die zur Teilnahme Berechtigten (Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben), erhalten Gelegenheit sich schriftlich oder elektronisch zu den ansonsten im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zu äußern.

 

Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

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