Bürgermeister, CDU und SPD lehnen Naturschutzgebiet ab
brilon-totallokal: Ein Investor hatte geplant, am „Kahlen Hohl“ in Gudenhagen eine Siedlung mit etwas mehr als 20 Häusern und einer Gastronomie mit etwa 600 Plätzen zu errichten. Vor etwa zwei Jahren stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem vorgesehenen Grundstück um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Das Gelände besteht aus einer artenreichen Magerwiese, Auenland und einer Vielzahl seltener Pflanzen. Das fachlich zuständige Landesamt LANUV hatte nach einer gründlichen Untersuchung vorgeschlagen, das gut 6 ha große Areal als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Dieses Ergebnis wurde auch im Rat präsentiert. Anfang des Jahres hat der Investor seine Pläne aufgegeben. Und am 30. Juni hat der Rat endlich beschlossen – wie von der BBL schon lange gefordert – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzuheben. Das ist ein erster Schritt zum Schutz des Gebietes.
Für diese Ratssitzung hatten alle 8 Ratsmitglieder von BBL, Grünen, FDP und Linken gemeinsam auch den Antrag gestellt, den Bürgermeister zu beauftragen, bei den zuständigen Stellen die Ausweisung dieser Fläche als Naturschutzgebiet zu beantragen, wie vom LANUV vorgeschlagen. „Damit würde ein wesentlicher Beitrag für die nachhaltige Sicherung dieser Fläche für den Naturschutz und für ihre geeignete Pflege geleistet. Die Fläche könnte dann sinnvoll in die Tourismusangebote im Briloner Süden eingebunden werden, ohne ihren Bestand zu gefährden.“ Ratsmitglied Annette Loos (BBL) erläuterte den Antrag in der Ratssitzung und wies dabei auch darauf hin, dass ein Naturschutzgebiet einen viel höheren Schutz bedeutet als ein Biotop. Denn in einem Biotop können viele Ausnahmen zugelassen werden, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Gleichzeitig würde ein solches Naturschutzgebiet gute Gelegenheiten für die Verwendung von Ersatzgeldern bieten. Diese Gelder fallen z.B. bei der Errichtung von Windenergieanlagen an. Bisher konnten etwa 2 Mio Euro, die im Stadtgebiet Brilon u.a. von Windkraftbetreibern gezahlt wurden, nicht für Naturschutzmaßnahmen im Stadtgebiet eingesetzt werden. Stattdessen droht, dass diese Gelder nun in anderen Städten und Gemeinden verwendet werden.
Bürgermeister, CDU und SPD lehnten den von vier Parteien bzw. Fraktionen gestellten Antrag jedoch ab. Sie wollten keine weiteren „Auflagen“ haben.
Diese Entscheidung stößt bei den Antragstellern auf völliges Unverständnis und Enttäuschung. Frauke Müthing, Fraktionssprecherin der BBL, wies nach der Ratssitzung auf das am 29. April veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin. Daraus ergibt sich auch für die Kommunen eine Verpflichtung, mehr für den Klimaschutz zu tun. Lisa Brom, Fraktionssprecherin der Grünen Ratsfraktion, erklärte zu der Entscheidung des Rates, sie fände „es sehr bedauerlich, dass CDU und SPD dem Naturschutz leider nicht das nötige Gewicht beimessen.“
Quelle: Reinhard Loos