Die Einrichtungen im Forschungsverbund Familiengesundheit appellieren an Bundesregierung und Bundestag den Mitte Juni ausgelaufenen sog. Corona-Rettungsschirm nach § 111 d SGB V für stationäre Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rückwirkend zu verlängern oder schnellstmöglich eine adäquate Ersatzlösung zu implementieren.
brilon-totallokal: Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Folge der Corona-Pandemie weiterhin als „hoch“ ein. In dieser Situation lässt das Bundesgesundheitsministerium den Corona-Rettungsschirm für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken auslaufen. Aus Sicht der stationären Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist dies eine drastische Fehleinschätzung der Situation! Dieser Sicht schließt sich die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen an und fordert eine adäquate Unterstützung der Einrichtungen und zeitnahe Lösungen.
Der Corona-Rettungsschirm wird nur da in Anspruch genommen, wo es absolut unabdingbar ist: Wenn Abstandsregelungen in den Therapieräumen oder im Speisesaal die Belegung beschränken oder bei kurzfristigen Absagen, z.B. in Folge von Corona-Erkrankungen der Patientinnen und Patienten unmittelbar vor der Anreise. Wenn die Abreise ganzer Kohorten notwendig ist oder sogar eine Einrichtung im Falle eines Corona-Ausbruchs zeitweise geschlossen werden muss, sichert der Corona-Rettungsschirm nach § 111 d SGB V das wirtschaftliche Überleben der stationären Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Gerade vor dem Hintergrund, dass zwei Drittel der Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen Kinder unter 12 Jahren sind und für diese Altersgruppe noch keine Impfungen zur Verfügung stehen, kann es trotz bestehendem Hygienekonzept zu Corona-Ausbrüchen in den Einrichtungen kommen.
Seit Beginn der Pandemie kämpfen die stationären Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen immer wieder darum, gehört und nicht vergessen zu werden. Neben der viermaligen Verlängerung des Corona-Rettungsschirms nach § 111 d SGB V ist das am 22. Dezember 2020 verabschiedete Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) ein wichtiger Meilenstein gewesen. Coronabedingte Mehrausgaben und auch Mindererlöse für Zeiten ohne geltenden Corona-Rettungsschirm sollten durch das GPVG ausgeglichen werden. Allerdings ist es bislang zu keiner zufriedenstellenden Verhandlungslösung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer gekommen. Viele Einrichtungen haben notgedrungen und unter Vorbehalt weiterer Verhandlungen dem einseitigen Vorschlag der Krankenkassen zugestimmt. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Einrichtungen im Forschungsverbund den Ansatz, mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bis zum 15.7.2021 verbindliche Grundsätze für Verhandlungen festzulegen. Bis zur tatsächlichen Umsetzung wird es erfahrungsgemäß jedoch dauern und bis dahin bleibt das große finanzielle Risiko für die Einrichtungen bestehen.
Hintergrund:
Der Forschungsverbund Familiengesundheit ist ein Zusammenschluss von 32 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und Kinder und einem wissenschaftlichen Team der Forschungs- und Lehreinheit Medizinische Soziologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Der Forschungsverbund betreibt Forschung, Konzeptentwicklung und Qualitätsmanagement im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter bzw. Mütter/Väter und ihre Kinder sowie für pflegende Angehörige. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.mhh.de/forschungsverbund-familiengesundheit
Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. engagiert sich seit den 1920er Jahren für Frauengesundheit und ist Mitbegründerin des Deutschen Müttergenesungswerkes. www.frauenhilfe-westfalen.de
Quelle: Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.