Ab Samstag, den 31. Juli, können Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren im Impfzentrum Olsberg des Hochsauerlandkreises geimpft werden.
brilon-totallokal: Die Impfung für junge Menschen zwischen 12 und 15 Jahren findet an allen Samstagen, ab 14 Uhr, im Juli und August statt. In dieser Zeit stehen Kinderärzte zur Verfügung, die ausführlich beraten und auch das Aufklärungsgespräch mit den Kindern und Eltern führen.
Damit das eigene Kind geimpft werden kann, muss die Einwilligung aller sorgeberechtigen Personen bzw. beider Eltern vorliegen. Das Formular ist auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises www.hochsauerlandkreis.de zu finden.
Für das Aufklärungsgespräch sollte etwas mehr Zeit mitgebracht werden, damit entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission eine ausführliche medizinische Beratung sichergestellt ist. Zum Impftermin muss das Kind von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.
Das Organisationsteam des Impfzentrums empfiehlt daher eine vorherige Terminvereinbarung. Dies ist mit einer E-Mail und den Daten des Kindes an [email protected] oder telefonisch über die Impfhotline 0291/94-6500 möglich.
Für den Termin sollten der Personalausweis und falls vorhanden Impfpass und Gesundheitskarte mitgebracht werden. Die Impfunterlagen des RKIs enthalten nun auch entsprechende Passagen für die Impfung von Kindern ab zwölf Jahren (www.rki.de; Stichwort „Aufklärungsbogen“). Gern dürfen diese bereits mit den Unterschriften der nicht anwesenden sorgeberechtigten Personen mitgebracht werden.
Das Impfzentrum bietet die Impfungen unter strikter Beachtung der Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) an. Aufgrund eines entsprechenden Erlasses des Ministeriums für Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS) ist dies grundsätzlich möglich. Dem besonderen Beratungsbedarf der Eltern und Kinder wird dabei Rechnung getragen.
Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung gegen COVID-19 für Kinder ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelhaften Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Sorgeberechtigen gemäß den STIKO-Empfehlungen muss nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums des Landes NRW durch eine Kinder- und Jugendärztin oder einen Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum erfolgen.
Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis