Windenergieanlage in Brilon – Thülen
brilon-totallokal: Die WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Thülen beantragt.
Die Unterlagen für den Antrag der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Mittwoch, 11. August 2021, bis Montag, 13. September 2021, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:
- Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150),
- Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/94-3155),
Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Mittwoch, 13. Oktober 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.
Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis