Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Altenbüren Nr. 8

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Altenbüren Nr. 8 „Unter dem Kreuzberg“ (§ 13 a BauGB) findet am Mittwoch, dem 29. September 2021, um 18:00 Uhr in der Schützenhalle Altenbüren, Johannesstraße 7, 59929 Brilon die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

brilon-totallokal: Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,5 ha befindet sich im Ortsteil Altenbüren nahe des Ortsmittelpunktes zwischen den Straßen “Kreuzbergstraße“ und “Johannesstraße“ im Bereich einer ehemaligen Hofstelle, die inzwischen abgerissen wurde. Zum Zeitpunkt der Aufstellung umfasst es folgende Grundstücke: Gemarkung Altenbüren, Flur 9, Flurstücke 249, 386, 62 und 63.

 

Städtebauliches Ziel ist es, die o. g. Projektgrundstücke durch einen neuen qualifizierten Bebauungsplan der Innenentwicklung zu überplanen, um ein WA -Allgemeines Wohngebiet- für sechs potentielle Baugrundstücke festzusetzen. Die Erschließung der Wohngebietserweiterung soll von der “Kreuzbergstraße“ über einen ca. 5,50 m breiten Erschließungsstich mit Wendehammer erfolgen.

 

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planentwürfe im Rahmen dieser Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.

 

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.

 

Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail ([email protected]) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung einzuhalten sind.

 

Gemäß § 4 (2) der aktuellen CoronaSchVO ist für die Teilnahme an der Bürgerversammlung bei einer landes- oder kreisweiten 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen hintereinander von 35 oder darüber ein Negativtestnachweis (Bescheinigung über einen negativen Antigentest auf das SARS-CoV-2 Virus) erforderlich. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Regelung gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen. Diese haben einen Nachweis über die Immunisierung zusammen mit ihrem Personalausweis oder Reisepass mitzuführen und vorzulegen.

 

Alle Teilnehmer/-innen werden gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Veranstaltung mitzubringen. Die Maskenpflicht entfällt nur am festen Sitzplatz, da die Plätze mit einem Mindestabstand von 1,5 m angeordnet werden.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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