B7n: Goße Resonanz hatte das Landwirtschaftsforum am 24. November 2021: Rund 50 Land- und Forstwirte, Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen nahmen teil.

 

Viele konstruktive Einwände der Landwirte und Diskussion über neue Varianten

 

brilon-totallokal: Brilon (straßen.nrw): Eine sehr große Resonanz hatte das Landwirtschaftsforum zur B7n am 24. November 2021: Rund 50 Land- und Forstwirte sowie Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen nahmen teil. Dies spiegelt wider, wie wichtig die Belange der Eigentümer sind, denn ihre Flächen werden für den Bau der neuen Straße benötigt und auch Höfe selbst werden von den verschiedenen Varianten mehr oder weniger tangiert. Dies hörten auch Politiker und Zufallsbürger und gaben entsprechende Empfehlungen mit Blick auf die geringsten Betroffenheiten.

 

„Die Landwirte waren sehr konstruktiv an allen Tischen mit den großen Karten unterwegs. Gleiches haben wir übrigens auch vorab bei den ersten Küchentisch-Gesprächen auf den Höfen selbst erlebt“, freut sich Lars Voigtländer, verantwortlicher Leiter Planung bei Straßen.NRW. Die Land-, Wald- und Hofbesitzer hatten wertvolle Einwände und teils existenzielle Fragen, so dass die für das Landwirtschaftsforum eingeplanten dreieinhalb Stunden wie im Nu herum waren. Manche Varianten stellten schlicht das Fortbestehen ihres Hofes in Frage, betonten einige Landwirte.

 

Artikel 14 des Grundgesetzes und Betroffenheiten

 

Lars Voigtländer stellte klar: „Eine Existenzgefährdung auch nur eines einzelnen Hofes ist rechtlich ausgeschlossen und wir bekämen mit so einer Planung auf keinen Fall einen Planfeststellungsbeschluss. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Lösungen zu finden.“ Der zuständige Artikel 14 des Grundgesetzes beinhaltet aber auch, dass Eigentum in einer gewissen Weise der Allgemeinheit dienen muss.

 

Ein Problem für die Landwirte ist, dass sie das Bauprojekt unternehmerisch nicht einplanen können, weil aufgrund zu vieler Unwägbarkeiten niemand vorhersagen kann, wann genau gebaut werden kann. „Wir wollen Betroffenheiten dennoch schon im Vorfeld abgreifen und sinnvoll lösen. Es wird am Ende ein großer flächenmäßiger Eingriff bleiben, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Eine Flurbereinigung kann aber echte Chancen bergen“, so Voigtländer. Er leitete an Ralf Helle über, den zuständigen Experten für Unternehmensflurbereinigungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg.

 

Eine Lösung mit vielen neuen Chancen: die Unternehmensflurbereinigung

 

„Es müssen Flächen für das Straßenbauprojekt und die Ausgleichsflächen bereitgestellt werden. Dabei gilt das Solidaritätsprinzip, das heißt, es werden auch nicht direkt anliegende Eigentümer rechts und links der Trasse mit einbezogen werden. Viele werden betroffen, dafür jeder von ihnen wenig, und alle dürfen mitwirken. Bislang ist es uns immer gelungen, ausreichend Flächen zu erwerben“, unterstrich Ralf Helle. Und er betonte: „Es ist ganz wichtig, Enteignungen möglichst zu vermeiden, was uns bis dato stets geglückt ist. Das Verfahren dauert viele Jahre, aber es ist in der Regel sehr erfolgreich. Anfangs sind viele eher skeptisch, aber am Ende sind meist alle zufrieden und wir können Grundstücksstrukturen und Wegenetz oft sogar verbessern.“  Etwa 50 Unternehmensflurbereinigungsverfahren laufen zurzeit im Regierungsbezirk Arnsberg.  Beispielhaft schaute Ralf Helle in die Nachbarschaft zur A46 bei Bestwig. Hier hat die Behörde 1070 Hektar rechts und links der Straße miteinbezogen, 160 Teilnehmende kamen zusammen. Es konnten alle notwendigen Flächen für die Straße (insgesamt 118 Hektar) freihändig erworben werden.

 

„Können die Felder noch bewirtschaftet werden, sobald wir uns in der Flurbereinigung befinden?“, fragte ein Landwirt. Ja, auf jeden Fall, bestätigte Ralf Helle, dies gelte für alle Wirtschaftsflächen, auch für Pachtland.

 

Landwirte: Wertvolle Hinweise

 

Die Diskussion an den Tischen bewies: Die Landwirte kennen das Gebiet rund um alle Trassen wie kaum ein anderer. Sie gaben – neben einem deutlichen Veto zu Varianten, die sie auf fast allen Flächen betreffen – wertvolle Tipps. Dies zum Beispiel dazu, wo Schneeverwehungen oder Nebelbänke auftreten, und zu Bodenverhältnissen. Sie zeigten auf den großen Karten, wo Quellen, der Fluss Aa oder das Karstgebiet mit seinen Schwalglöchern auch ihnen Probleme bereiten. „Ich entdecke manchmal plötzlich ein 60 Zentimeter tiefes Loch im Boden, das ich mit Erde wieder zuschütte“, schilderte ein Beteiligter. „Alle Landwirte, mit denen wir gesprochen haben, denken wirklich das Ganze und auch für den Nachbarn mit“, betonte Lars Voigtländer. Es ging zum Beispiel auch um jetzige Hauptwirtschaftswege. „Was im Moment schwierig ist, kann sogar besser werden“, so Voigtländer. Hier könne der Straßenneubau inklusive Unternehmensflurbereinigung Chancen bieten.

 

Gründliche Inspektion aller Varianten mit Blick auf Betroffenheiten

 

Direkt an die Varianten gingen die Zufallsbürger bei dem zum Beteiligungsprozess gehörigen Dialogforum. Unstrittig ist für sie weiterhin die Variante 1 bis Altenbüren im ersten Planungsabschnitt. Im zweiten Planungsabschnitt von Altenbüren bis Brilon allerdings hörten sie genau zu, was betroffene Landwirte ihnen berichteten: Die Varianten 2 und 4 werden von den betroffenen Landwirten in Altenbüren abgelehnt. Die Zufallsbürger sehen hier auch die stärksten Betroffenheiten. Variante 13 wird weiter kritisch gesehen, gleichzeitig spricht für sie vieles für die neue Variante 15. Darüber hinaus stellten sie für den vierten Planungsabschnitt in Richtung Möhnestraße die Frage: „Gibt es eine Alternative zu V5, V6 und V14?“ Denn sowohl bei V5 als auch bei V6 könne sich das Briloner Industriegebiet nicht weiterentwickeln.

 

Im Politischen Begleitkreis wurde einmal mehr intensiv über die beiden Varianten 6 und 7 entlang bzw. auf der Ortsumgehung Brilon gesprochen. Mit Vertretern der Stadt Brilon sollen Gespräche geführt werden, bevor es am 26. und 27. Januar 2021 innerhalb des Bereiches „Mensch und Nutzer“ in der Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem auch um die Verkehrsbelastung unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien und Varianten gehen soll.

 

Alle Präsentationen des Landwirtschaftsforums werden in Kürze für die breite Öffentlichkeit zugänglich auf die Homepage gestellt: www.b7n.nrw.de

 

Infokasten: Unwägbarkeiten und Abwägungen

  • Unwägbarkeiten zum Beispiel zum Wasser- und Umweltschutz betreffen alle Varianten, gerade aber auch die beiden neuen Varianten 14 und 15, die zum Beispiel sehr nah an Raubwürgerhabitate bzw. an ein FFH-Gebiet herankommen.
  • Bei der Abwägung zwischen den noch konkurrierenden Varianten spielt zum Beispiel auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis eine maßgebliche Rolle. Baukosten reichen von 70 Millionen für eine Trasse ohne viele große Bauwerke bis hin zu 250 Mio. Euro für z.B. die Tunnelvariante.
  • Nach Erstellung des „Bürgergutachtens“ (Ende Februar 2022) wird Straßen.NRW voraussichtlich im März 2022 einen Trassenvorschlag für das Linienbestimmungsverfahren des Bundes vorlegen.

 

Fotocredits: DIALOG BASIS

Quelle: straßen.nrw

 

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